Nur etwas mehr als 3 Monate waren nötig, um mehr als 1037 Barßelerinnen und Barßeler davon zu überzeugen, das Bürgerbegehren gegen den geplanten, knapp 9 Millionen Euro teuren Neubau eines Bürger- und Verwaltungshauses in Barßel zu unterschreiben. "Dass es gelungen ist, innerhalb weniger Wochen die erforderlichen Unterschriften unter den erschwerten Corona-Bedingungen zu sammeln, beweist einmal mehr, wie wichtig den Bürgern der Gemeinde Barßel das Thema ist", sagt der Sprecher der Gruppe Bürgerfaktion/Grüne im Barßeler Rat, Josef Wagner, zu dem Ergebnis.
Wagner, dessen Gruppe die Bürgerinitiative „Transparente bürgernahe Politik in Barßel“ bei der Unterschriftensammlung unterstützte, geht davon aus, dass unter normalen Bedingungen, etwa mit Versammlungen und persönlichen Gesprächen, noch weitaus mehr Unterschriften zusammengekommen wären. Auch der von der CDU-Fraktion im Rat initiierte Faktencheck zum neuen Rathaus (OM online berichtete) habe die Bürger nicht von der Unterschrift abhalten können.
Bürgerinitiative will Listen so schnell wie möglich bei Gemeinde einreichen
Den exakten Zeitplan für das weitere Vorgehen kann Dominik Laus, einer der Initiatoren der Unterschriftenaktion, noch nicht nennen. "Wir treffen uns am Donnerstag, um die nächsten Schritte zu besprechen", sagt er auf Anfrage von OM online. Ziel sei es, die Unterschriften so schnell wie möglich bei der Gemeinde einzureichen.
Dabei wolle man allerdings einen gewissen Puffer zu der Mindestanzahl von 1037 Unterschriften haben, erläutert Laus. Schließlich gebe es immer ungültige oder doppelte Einträge in den Listen. "Wir hoffen also, dass in den nächsten Tagen noch die eine oder andere Unterschrift dazu kommt", sagt er. Allzu weit will die Bürgerinitiative die Abgabe der Listen allerdings nicht hinauszögern, denn je schneller die Unterschriften bei der Gemeinde eingereicht sind, desto früher wird auch der Bürgerentscheid stattfinden.
Nach Abgabe der Listen bei der Gemeindeverwaltung muss der Verwaltungsausschuss laut Paragraph 32 des Niedersächsischen Kommunalverwaltungsgesetzes (NKomVG) entscheiden, ob nach Abzug doppelter oder ungültiger Unterschriften zehn Prozent aller stimmberechtigten Barßeler Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbegehren unterschrieben haben. Diese Hürde liegt bei 1037 Unterschriften. Wenn der VA festgestellt hat, dass diese Zahl erreicht wurde, muss der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten stattfinden.