Das Vechtaer Gesundheitsamt meldet mit Stand von Donnerstag (15. April, 17.15 Uhr) 70 Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Die neuen Fälle verteilen sich erneut über sämtliche Städte und Gemeinden. Die meisten Infektionen verortet die Behörde erneut in der Kreisstadt (+21). In Vechta gibt es damit weiter die meisten aktiven Fälle (210), gefolgt von Lohne (145). Am Donnerstag vor einer Woche hatte das Gesundheitsamt 57 Neuinfektionen gemeldet.
Damit wird die 7-Tage-Inzidenz am Freitag voraussichtlich noch weiter ansteigen. Am Donnerstag lag der Wert nach Angaben des Landesgesundheitsamtes bei 316,5 – der bisherige Rekordwert. Als Reaktion auf die vielen Neuinfektionen hat der Landkreis nun doch eine Ausgangssperre erlassen. Die neue Regelung soll am Samstag (17. April) um Mitternacht in Kraft treten und vorerst für 7 Tage gelten. Weitere Informationen finden Sie hier auf OM online.
Testzentren haben bereits 20.500 Schnelltests durchgeführt
Nach Angaben von Kreissprecher Jochen Steinkamp würde es helfen, wenn sich auch im privaten Rahmen mehr Menschen regelmäßig selbst testen. "Das Testen deckt unbemerkte Infektionen auf. Durch die massive und verstärkte Testung im Landkreis sind vermehrt positive Fälle identifiziert worden", betonte der Kreissprecher jetzt in einem "Nachgefragt" von OM online.
Wie der Landkreis zudem mitteilt, wurden seit dem Start der 10 kommunalen Testzentren Mitte März kreisweit 20.500 Schnelltests durchgeführt (Stand: 14. April). Bei 54 positiven Schnelltests wurde ein anschließender PCR-Test veranlasst. Das Ergebnis: 41 Corona-Infektionen wurden dabei bestätigt. "Die kommunalen Testzentren werden sehr gut angenommen und stoßen teilweise an ihre Kapazitätsgrenzen", wird in diesem Zusammenhang Bürgermeisterin Manuela Honkomp zitiert. Die Kapazitäten sollen daher nochmals ausgeweitet werden. Harmut Heinen, Erster Kreisrat des Landkreises Vechta, weist zudem darauf hin, dass jede Einwohnerinnen und jeder Einwohner einen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest pro Woche hat.
Im Kreisgebiet sind derzeit 724 Menschen nachweislich mit dem Virus infiziert. 340 Personen befanden sich davon bereits vor Feststellung der Infektion als Kontaktpersonen in Quarantäne. Die Zahl der Genesenen steigt um 23 Personen auf insgesamt 6.475. Die meisten Genesenen verortet die Behörde in Vechta (-5).
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden mittlerweile 7.288 Infektionen im Kreis Vechta nachgewiesen. In den Krankenhäusern werden 22 Personen stationär behandelt – das sind 3 mehr als am Vortag. 4 Patienten befinden sich weiter auf der Intensivstation. Momentan leben zudem 1.411 Einwohnerinnen und Einwohner in häuslicher Isolation.
Die aktiven Infektionen verteilen sich wie folgt (Änderungen zum Vortag):
- 26 in Bakum (+2 Neuinfektionen, -1 genesene Person)
- 64 in Damme (+3, -2)
- 44 in Dinklage (+9)
- 40 in Goldenstedt (+1, -4)
- 19 in Holdorf (+1, -2)
- 145 in Lohne (+17, -4)
- 42 in Neuenkirchen-Vörden (+4)
- 59 in Steinfeld (+8, -2)
- 210 in Vechta (+21, -5)
- 75 in Visbek (+4, -3)
Bürgerinnen und Bürger im Kreis Vechta können sich in 10 kommunalen Testzentren einmal pro Woche kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Weitere Informationen sowie das Online-Portal zur Terminbuchung finden Sie hier auf der Homepage des Landkreises Vechta.
Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Termine für die Corona-Schutzimpfung grundsätzlich nur vom Land Niedersachsen vergeben werden – entweder über die Hotline unter der Telefonnummer 0800/9988665 oder über die Internetseite www.impfportal-niedersachsen.de.
Derzeit werden darüber Impftermine für die zweite Prioritätsgruppe vergeben. In diese Gruppe gehören Bürger ab 70 Jahren und Personen, die nach Paragraf 3 der Corona-Impfverordnung wegen beruflicher oder medizinischer Gründe impfberechtigt sind. "Ärztliche Atteste oder medizinische Bescheinigungen mit Verweis auf Paragraf 4 der Impfverordnung oder auf eine erhöhte Priorität ('Prio 3') berechtigen derzeit noch nicht zur Impfung", erklärt Steinkamp. Ab sofort ist unter www.impfzentrum-landkreis-vechta.de/unterlagen zudem eine Impfberechtigung zum Download zu finden, in der vom Arzt zu bescheinigen ist, dass eine medizinische Indikation nach Paragraf 3 (Priorität 2) oder nach Paragraf 4 (Priorität 3) der Corona-Impfverordnung vorliegt.
Bei Fragen zu den Corona-Regeln im Kreis Vechta wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon der Kreisverwaltung: 04441/898-3333.