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Illegaler Torfabbau: Strafbefehl gegen Düngemittelhersteller beantragt

Die Ermittlungen richten sich gegen die beiden Geschäftsführer. Sie sollen zu viel Torf in der Esterweger Dose abgebaut haben. Der Fall geht jetzt vor Gericht.

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Symbolfoto: dpa

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Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen die beiden Geschäftsführer eines Düngemittelherstellers einen Antrag auf Strafbefehl beim Amtsgericht Cloppenburg gestellt. Das teilt die Staatsanwaltschaft Oldenburg am Montag mit. Die beiden Männer im Alter von 52 und 77 Jahren sollen dafür verantwortlich sein, dass in der Esterweger Dose zu viel und damit in illegaler Weise Torf abgebaut wurde. Das Naturschutzgebiet Esterweger Dose erstreckt sich über den Landkreis Leer, das Emsland bis in den Cloppenburger Nordkreis. Ein Teil liegt im Gemeindegebiet des Saterlandes.

Die Ermittlungen laufen bereits seit August 2022. Der Landkreis Cloppenburg als Untere Naturschutzbehörde hatte zu diesem Zeitpunkt Strafanzeige gegen den Eigentümer des betroffenen Grundstücks im Cloppenburger Nordkreis gestellt.

Vorwurf: Unternehmen verstieß gegen die Auflagen des Landkreises Cloppenburg

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, wurde dem Düngemittelhersteller zwar seitens des Landkreises Cloppenburg der Abbau von Torf in dem Naturschutzgebiet gestattet – allerdings mit der Auflage, dass mindestens eine 30 Zentimeter dicke Torfschicht erhalten bleiben muss. An diese Auflage soll sich das Unternehmen nicht gehalten haben.

Tatsächlich soll der Abbau derart betrieben worden sein, dass auf einigen Flurstücken nur noch Torfschichten mit einer Reststärke von 19 Zentimetern zurückblieb. Das hätte eine Untersuchung vor Ort im August 2022 ergeben. Der Landkreis Cloppenburg wertete dies als Verstoß gegen Paragraf 329 Strafgesetzbuch (StGB) wegen der „Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete“. 

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg beantragt nun eine Geldstrafe gegen die beiden Beschuldigten. Darüber hinaus sollen rund 60.000 Euro, die durch den illegalen Torfabbau erwirtschaftet worden seien, eingezogen werden. Die Entscheidung des Cloppenburger Amtsgerichts steht noch aus.

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