Geflügelpest im Oldenburger Münsterland in drei weiteren Betrieben nachgewiesen
Allein im Landkreis Cloppenburg sind bisher mehr als 60.000 Tiere betroffen. Die Landkreise erlassen dazu Allgemeinverfügungen.
Julian Röben | 28.10.2025
Allein im Landkreis Cloppenburg sind bisher mehr als 60.000 Tiere betroffen. Die Landkreise erlassen dazu Allgemeinverfügungen.
Julian Röben | 28.10.2025

Symbolfoto: dpa
In den Gemeinden Garrel und Bösel wurden in zwei weiteren Putenbetrieben Ausbrüche der Geflügelpest nachgewiesen. Dies hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Wie der Landkreis mitteilt, werden die Bestände in Bösel mit 10.100 12 Wochen alten Puten und in Garrel mit 3300 11 Wochen alten Puten am Dienstag tierschutzgerecht getötet. Somit gibt es im Landkreis Cloppenburg seit dem 15. Oktober insgesamt sieben Ausbruchsbetriebe mit 59.700 Puten und 5300 Enten. Auch der Landkreis Vechta meldete am Dienstag einen neuen Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb im Vechtaer Ortsteil Calveslage. Die Landkreise haben in den vergangenen Tagen bereits tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen zur Festlegung von Sperr- und Überwachungszonen zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen. Mit den neuen nachgewiesenen Fällen von Geflügelpest im Oldenburger Münsterland werden auch in diesem Fall rund um den neuen Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone (3-Kilometer-Radius) und eine Überwachungszone (10-Kilometer-Radius) mittels einer tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung festgelegt, die ab Mittwoch gelten wird. Diese Allgemeinverfügungen können auf den Homepages der Landkreise abgerufen werden. Für in den entsprechenden Zonen gelegene Betriebe gelten dann konkrete, in der Allgemeinverfügung näher beschriebene Beschränkungen, unter anderem in Bezug auf die Haltung von Tieren, die Meldung von Tierverlusten, den Handel und Verkehr mit Tieren und tierischen Erzeugnissen etc.Hier gibt es alle Beiträge zum Thema Geflügelpest
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