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Den Rasen sprengen? Das müssen Sie ab Donnerstag im Landkreis Vechta wissen

Wassersparen heißt es ab Donnerstag im Landkreis Vechta. Es gilt eine Allgemeinverfügung. Wer dagegen verstößt, riskiert ein hohes Bußgeld. Was ist verboten? Hier der Überblick.

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Symbolfoto: dpa

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Die Grundwasserstände im Landkreis Vechta sind nach lang anhaltender Trockenheit deutlich gesunken. Die Kreisverwaltung reagiert darauf mit einem Beregnungsverbot – eine entsprechende Regelung hat es bereits in den Jahren 2022 und 2020 gegeben. Nun also auch in diesem Jahr. Die Allgemeinverfügung gilt ab Donnerstag (15. Juni) bis einschließlich 30. September.

Wer gegen die darin fixierten Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Hier der Überblick:

  • Zwischen 12 und 18 Uhr ist die Bewässerung mittels Beregnungskanonen und Rasensprengern (also generell die Überkopfberegnung) verboten. Die Begründung: In diesem Zeitfenster verdunstet zu viel Wasser durch die Wärme. 
  • Im Umkehrschluss bedeutet das: Wer seinen Rasen sprengen, kann dies in den späteren Abend- und frühen Morgenstunden erledigen (von 18 bis 12 Uhr des Folgetages).
  • Das Verbot gilt für Grundwasser (z.B. aus dem eigenen Brunnen)  und auch Trinkwasser (z.B. aus der Wasserhahn auf dem eigenen Grundstück).
  • Das Verbot gilt für
    - landwirtschaftliche Flächen,
    - forstwirtschaftliche Flächen,
    - Sportanlagen (inklusive Fußball-, Tennis- und Golfplätze),
    - gewerbliche Grünflächen,
    - öffentliche Grünanlagen (zum Beispiel Parks)
    - und auch private Grünflächen bzw. Gärten.
  • Einzige Ausnahme ist die sogenannte "Sonnenbrandberegnung" im Obstanbau. Mit dieser schützen zum Beispiel Apfelbauern bei Hitze ihre spätere Ernte.
  • Und: Die Bewässerung durch Tröpfchen– zum Beispiel mit speziellen Schlauchsystemen, die direkt auf dem Boden verlegt sind – ist nicht von dem Verbot betroffen.

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