Ein Goldenstedter hortet zu Hause fast 90.000 kinder- und jugendpornografische Dateien. Ins Visier der Justiz rückt der Mann, weil er in einem Schwimmbad junge Mädchen gefilmt hat. Die gute Nachricht: Zuerst haben Badegäste genau hingeschaut und das Badpersonal informiert – und später haben auch Ermittler genau hingeschaut, eine Hausdurchsuchung erwirkt und den Mann letztlich zumindest wegen Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht gebracht.
Unverständlich aber bleibt die Reaktion des Badbetreibers. Da wird ein Spanner erwischt, der nicht nur „glotzt“, sondern sogar filmt – und der Betreiber des „H₂O“ in Herford belässt es bei einem Hausverbot und erstattet keine Anzeige gegen den Mann. Warum?
„In Deutschland kann jeder eine Anzeige erstatten, egal, ob er Opfer, Zeuge oder völlig unbeteiligt ist. Das ist manchmal auch eine Frage von Zivilcourage.“
Die Aussage, man habe als Betreiber keine Anzeige erstatten können, weil das Unternehmen ja nicht der Geschädigte sei, erstaunt. In Deutschland kann jeder eine Anzeige erstatten, egal, ob er Opfer, Zeuge oder völlig unbeteiligt ist. Das ist manchmal auch eine Frage von Zivilcourage, Opfern von möglichen Straftaten beizustehen beziehungsweise weitere Straftaten zu verhindern.
Dass die Neigung des Goldenstedters offenbar ein massiveres Problem ist, ist nicht zu leugnen. 90.000 Dateien sind kein „kleiner Ausrutscher“, und seine Go-Pro-Kamera wird ihm am Schwimmbecken auch nicht völlig zufällig in die Hände gefallen sein. Es sind genau Fälle wie dieser, die Eltern fürchten.
Ein Lob an die Badegäste und im weiteren Verlauf an die Ermittler, die genau hingesehen haben – auch wenn das Verfahren wegen des Filmens letztlich eingestellt wurde. Dem Badbetreiber hätte es auch gut zu Gesicht gestanden, es nicht nur bei einem Hausverbot zu belassen.