21-Jähriger verkauft im Internet, hat aber keine Ware
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Der junge Mann will aus purer Not gehandelt haben. Seine Verfehlung gibt er zu.
Klaus Esslinger | 09.06.2024
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Der junge Mann will aus purer Not gehandelt haben. Seine Verfehlung gibt er zu.
Klaus Esslinger | 09.06.2024
Verkäufe über das Internet, bei denen das Geld überwiesen wird für Ware, die es gar nicht gibt und damit auch niemals ankommen kann, haben zugenommen. Denn solch ein Betrug ist offensichtlich ganz einfach und kommt längst nicht immer zur Anzeige. Es gibt sogar verschiedene Möglichkeiten, wie die Kleinganoven es den Behörden besonders schwer machen, ihrer habhaft zu werden. Wobei: Verraten werde ich diese Tricks natürlich nicht. Aktuell vor Gericht saß ein Vechtaer (21). Er gab zu, was ihm vorgeworfen wurde und sprach selbst weitere Fälle an, die natürlich nicht mit verhandelt werden konnten. Der junge Mann hatte ein reichlich kompliziertes Familienleben mit sehr, sehr vielen Geschwistern. Er hatte einen Job und fuhr immer mit dem Fahrrad von Vechta nach Dinklage, um sein Geld zu verdienen. Der Mutter steuerte er für den Haushalt etwas Geld zu. „Der junge Mann erklärte vor Gericht, er habe kein Geld mehr für das Nötigste gehabt." Doch im Sommer 2023 hatte er ein Problem und wusste sich nur zu helfen, in dem er im Internet eine Grafik-Karte für 220 Euro und eine Playstation für 250 Euro anbot. Käufer fanden sich; das Geld kam auf sein Konto – geliefert wurde aber nicht, da die Ware nicht vorhanden war. Der junge Mann erklärte vor Gericht, dass er kein Geld mehr für das Nötigste gehabt habe. Für ein Jahr habe er nicht in der elterlichen Wohnung, sondern in Dinklage in einer Einrichtung für obdachlose Bürger gelebt. Ein Jahr dürfe man dort wohnen, das habe er gemacht. Die Taten räumte er ein. Außerdem habe er eine Nachricht von der Polizei bekommen, dass noch etwas gegen ihn vorliege. Es gehe wohl um rund 50 Euro. Das Strafregister sah zwar einen kurzen Aufenthalt im Arrest vor, ansonsten lag aber nichts Gravierendes vor. Deshalb konnten die Jugendgerichtshilfe, die Staatsanwältin und die Jugendrichterin es bei der Auflage belassen, fünf Gespräche mit der Schuldnerberatung führen zu müssen. Zudem werde der Schaden von 470 Euro eingezogen, hieß es.Zur Person:
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