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Nitratbelastung – OVG kippt Ausweisung „roter Gebiete“

Sind die sogenannten roten Gebiete rechtens, in denen Landwirte wegen hoher Nitratbelastung nicht so viel düngen dürfen? So reagiert Landvolk-Vizepräsident Hubertus Berges auf das Urteil.

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Landwirte halten die Dünge-Beschränkungen in den sogenannten roten Gebieten für unverhältnismäßig. Archivfoto: dpa/Stratenschulte

Landwirte halten die Dünge-Beschränkungen in den sogenannten roten Gebieten für unverhältnismäßig. Archivfoto: dpa/Stratenschulte

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Ausweisung sogenannter roter Gebiete mit zu hoher Nitratbelastung nach der Landesdüngeverordnung für unwirksam erklärt. Zwar sei es grundsätzlich möglich, solche Gebiete, in denen Landwirte weniger düngen dürfen als anderswo, auszuweisen, teilte das Gericht in Lüneburg nach dem Urteil mit. Die „roten Gebiete“ seien jedoch in Niedersachsen fehlerhaft ermittelt worden. Mehrere Landwirte hatte gegen die Regelung geklagt. 

Weil in vielen Regionen Deutschlands das Grundwasser durch den Eintrag von Dünger aus der Landwirtschaft zu stark mit Nitrat belastet ist, war 2020 im Bundesrat eine verschärfte Düngeverordnung beschlossen worden. Für die Umsetzung sind die Länder verantwortlich. Eine Folge ist, dass sich Landwirte in sogenannten roten Gebieten bei der Düngung einschränken müssen.

Landwirte haben in der Folge über Ertragsminderungen oder schlechtere Qualität – etwa beim Eiweißgehalt von Getreide – geklagt. Die Dünge-Beschränkungen empfinden sie als unverhältnismäßig. 

Gericht bemängelt Methode für Gebietserfassung

In dem Streit vor Gericht ging es zudem um die Frage, wie genau diese „roten Gebiete“ ausgewiesen werden dürfen. Das Gericht stellte nun fest, die in Niedersachsen angewandte Methode zur Ermittlung der „roten Gebiete“ stehe nicht im Einklang mit Vorgaben der bundesrechtlichen Düngeverordnung. 

Das Landvolk in Niedersachsen begrüßte das Urteil. „Es war für unsere Mitglieder absolut richtig, mit großem Aufwand die fachlichen und rechtlichen Grundlagen für die Ausweisung der roten Gebiete zu hinterfragen“, sagte Landvolk-Vizepräsident Hubertus Berges laut einer Mitteilung. Das Landvolk werde jetzt die Begründung des Gerichts abwarten und daraus dann die Schlüsse für das weitere Vorgehen ziehen. Das Landvolk hoffe, dass die Entscheidung die politisch Verantwortlichen in Bund und Land „dahingehend sensibilisiert, dass die betroffenen Landwirte nicht länger hingehalten werden dürfen und dringend eine Lösung auf den Tisch muss“.

Es war für unsere Mitglieder absolut richtig, mit großem Aufwand die fachlichen und rechtlichen Grundlagen für die Ausweisung der roten Gebiete zu hinterfragen“, sagt Landvolk-Vizepräsident Hubertus Berges zur heutigen Entscheidung des OVG Lüneburg zu den Roten Gebieten. Foto: Landvolk Niedersachsen„Es war für unsere Mitglieder absolut richtig, mit großem Aufwand die fachlichen und rechtlichen Grundlagen für die Ausweisung der roten Gebiete zu hinterfragen“, sagt Landvolk-Vizepräsident Hubertus Berges zur heutigen Entscheidung des OVG Lüneburg zu den Roten Gebieten. Foto: Landvolk Niedersachsen

Zu viel Nitrat ist schädlich für das Grundwasser

Vor der Verhandlung hatte das Landvolk mitgeteilt, die für die Landwirtschaft einschränkenden Regelungen dürften nur auf einer fachlich und rechtlich fundierten Grundlage erfolgen. Die Messstellen, die für die Ausweisung der „roten Gebiete“ zugrunde gelegt worden sind, hätten aber Mängel.

Stickstoff ist wichtig für das Pflanzenwachstum. Die Pflanzen können es nur in einer abgewandelten Form aufnehmen – Nitrat ist eine davon. Wird mehr gedüngt als Pflanzen und Böden aufnehmen können, sickert das überschüssige Nitrat ins Grundwasser. In der Folge kommt es zur Nährstoffüberversorgung (Eutrophierung), die Ökosysteme schwer beeinträchtigen kann.

Gegen die Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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