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Die Agrardieselrückvergütung kommt zurück

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wieder die Vergütung in Höhe von 21,48 Cent pro Liter Diesel.

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Ein Landwirt betankt seinen Traktor mit Agrardiesel. Symbolfoto: dpa

Ein Landwirt betankt seinen Traktor mit Agrardiesel. Symbolfoto: dpa

Die Agrardieselrückvergütung kommt zurück: Das hat der Deutsche Bundestag trotz angespannter Haushaltslage beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wieder die Vergütung in Höhe von 21,48 Cent pro Liter Diesel. Das geht aus einer Mitteilung hervor.

„Nachdem die Ampel die Streichung der Agrardieselrückvergütung Ende 2023 verkündet hatte, protestierten die Landwirtinnen und Landwirte im ganzen Land, auch bei uns im Oldenburger Münsterland. Was wir gemeinsam eingefordert haben, wird jetzt umgesetzt. Mit den steuerlichen Entlastungen werden die Betriebe und ihre Wettbewerbsfähigkeit wieder gestärkt“, wird die Bundestagsabgeordnete und Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, Silvia Breher (CDU), zitiert.

Das war unser Versprechen an die Landwirtinnen und Landwirte, das wir umgesetzt haben“: Silvia Breher (CDU), Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung. Foto: dpa„Das war unser Versprechen an die Landwirtinnen und Landwirte, das wir umgesetzt haben“: Silvia Breher (CDU), Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung. Foto: dpa

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sei die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung ein zentrales Anliegen. „Das war unser Versprechen an die Landwirtinnen und Landwirte, das wir umgesetzt haben“, so Breher.


Hintergrund:

  • Der volle Steuersatz für Dieselkraftstoff beträgt aktuell 47,04 Cent pro Liter.
  • Bis zum 29. Februar 2024 lag die Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe bei 21,48 Cent pro Liter, von März bis Dezember 2024 bei 12,888 Cent und für das aktuelle Jahr 2025 sind es nur noch 6,444 Cent pro Liter.
  • Im Durchschnitt erhält ein Betrieb ab 2026 mit der vollen Entlastung von 21,48 Cent pro Liter, etwa 2790 Euro pro Jahr – abhängig von Größe, Art und Bewirtschaftungsform des Betriebs.
  • Die Steuerentlastung erfolgt im Rahmen eines nachgelagerten Entlastungsverfahrens.
  • Die Betriebe müssen einen Antrag stellen, die Steuererstattung erfolgt dann in der Regel im Jahr nach Verwendung des Diesels.

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