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Warum gehandicapte Personen Geld bekommen

Die Gemeinde Holdorf führt die Fahrtkostenunterstützung fort.

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Fahrtkostenunterstützung für gehandicapte Personen: Die Gemeinde Holdorf unterstützt Personen mit schwerster Mobilitätseinschränkung finanziell. Foto: Röttgers

Fahrtkostenunterstützung für gehandicapte Personen: Die Gemeinde Holdorf unterstützt Personen mit schwerster Mobilitätseinschränkung finanziell. Foto: Röttgers

Die Gemeinde Holdorf wird auch weiterhin ihre Fahrtkostenunterstützung für gehandicapte Personen fortsetzen und hat dazu einheitliche Voraussetzungen für die Auszahlung der Förderung empfohlen. Dieser Unterstützung stimmten die Mitglieder des Ausschusses für gesellschaftliche Belange auf ihrer jüngsten Sitzung, dessen Vorsitz vertretungsweise Sozialdemokratin Inge Olberding führte, einstimmig zu. Seit vielen Jahren unterstütze die Gemeinde Holdorf bereits erblindete Personen oder Personen mit schwersten Mobilitätseinschränkungen finanziell in Form einer Fahrtkostenunterstützung von beziehungsweise nach Holdorf, erläuterte der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters Dennis Vaske.

„Wir fördern damit die Teilhabe gehandicapter Personen am gesellschaftlichen Leben“, betonte der Bürgermeistervertreter. Diese freiwillige Leistung werde von fünf bis zehn Personen im Jahr beansprucht, bilanzierte Vaske. Wie können Menschen solch eine Unterstützung erhalten? „Die Auszahlung erfolgt auf Antrag“, erläuterte der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters. Antragssteller müssten ihren Erstwohnsitz in Holdorf haben und einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „außergewöhnliche Gehbehinderung“ oder „Blindheit“ vorlegen. „Wir gewähren eine Unterstützung von maximal zwei Einzelfahrten pro Monat mit einer Fahrtstrecke bis zu 25 Kilometern“, rechnete Vaske vor. Zusätzlich beteilige sich die Gemeinde einmal im Halbjahr für eine Fahrtstrecke bis zu 40 Kilometer Entfernung.

Weitere Voraussetzung für die Förderung sei, dass sich der Gewerbesitz des beauftragten Transport- oder Dienstleistungsunternehmens in Holdorf befindet. „Bei auswärtigen Taxiunternehmen werden die Anfahrtskosten finanziell nicht gefördert“, betonte Vaske. Diese Fahrtkostenunterstützung sei im Haushalt auf maximal 5000 Euro begrenzt. Dieser Beschlussvorlage muss der Verwaltungsausschuss auf seiner Sitzung am 23. September noch zustimmen.

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