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Umgang mit Asylsuchenden: Mit Anlauf gegen die Wand

Thema: Die von Innenminister Dobrindt angeordneten Zurückweisungen hinter der Grenze sind rechtswidrig – Das Urteil ist eine schwere Schlappe für den Innenminister. Vermeidbar war sie aber.

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Mit Anlauf gegen die Wand: Alexander Dobrindt will die illegale Migration mit direkten Zurückweisungen an der Grenze einschränken und scheitert damit prompt an der Justiz. Das Vorgehen sei rechtswidrig, urteilt das Berliner Verwaltungsgericht. Wer in Deutschland um Aufnahme bitte, müsse das sogenannte Dublin-Verfahren durchlaufen. Juristisch ist der Fall also klar: Wo Recht gilt, muss es eingehalten werden.

Da nützt es Dobrindt gar nichts, noch einen Tag vor der Entscheidung auf sinkende Asylzahlen hinzuweisen und diese vollmundig auf seine entschlossenen Maßnahmen zurückzuführen. Ob sie wirklich der Grund sind oder andere Faktoren eine wichtigere Rolle spielten, dürfte Ansichtssache sein.

„Auch ein populistisch gebender Innenminister muss sich an die gesetzlichen Grundlagen halten.“

Die Entscheidung der Berliner Richter macht aber deutlich, dass sich auch ein populistisch gebender Innenminister an die gesetzlichen Grundlagen halten muss. In den USA mag das inzwischen anders sein. In Deutschland darf ein jeder weiterhin seine Rechte einklagen. Und das gilt auch für jene, deren Aufenthaltsstatus erst einmal ungeklärt ist.

Vielen mag das nicht gefallen. Sie wünschen sich ein härteres Durchgreifen in der Asylpolitik und tatsächlich muss die Bundesregierung gezielt gegen die Schleuserkriminalität vorgehen und europaweite Lösungen für das Problem vorantreiben. Mit Schnellschüssen, die am Ende doch nur wieder zurückgenommen werden müssen, hilft Dobrindt aber nur denen, die in seinem Scheitern ein weiteres Beispiel für die Dysfunktionalität des Staates sehen. Sie könnten sich nicht gründlicher irren. Genau das Gegenteil ist der Fall.

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