Nach Kritik an komplizierten und kostspieligen Antragsvorschriften sollen Scheunenfeste in Niedersachsen in diesem Sommer wieder einfacher zu organisieren sein. Ein Erlass aus dem Wirtschafts- und Bauministerium sieht vor, entsprechende Hürden für die Veranstalter – meist die Landjugenden – abzusenken.
Es geht darum, dass etwa Brandschutzexperten und Gutachter formale Planungen erstellen sollten, was viel Aufwand und hohe Ausgaben bedeutete. SPD-Landtagsfraktionschef Grant Hendrik Tonne sagte, man müsse "eine angemessene Balance" schaffen. Ab Juni soll auch die niedersächsische Bauordnung die Vereinfachungen enthalten.
CDU- und Grünen-Kreisverbände begrüßen Antrag
Der CDU-Kreisverband Cloppenburg begrüßt den Korrektur-Erlass des Niedersächsischen Bauministeriums. „Diese Entscheidung war überfällig. Unsere Landjugenden und alle anderen, die ehrenamtlich Veranstaltungen organisieren, sind tragende Säulen unserer ländlichen Räume. Es ist schon verwunderlich, dass es jetzt, nachdem die CDU einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht hat, alles auf einmal ganz schnell geht. Die Proteste gab es vom ersten Tag an und wir als CDU-Abgeordnete haben frühzeitig den damaligen und heutigen Bauminister Olaf Lies auf die Umsetzungsprobleme hingewiesen. Olaf Lies hätte deutlich schneller reagieren müssen", erklärt der CDU-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete, Christoph Eilers.
Die Kreis-CDU habe die Anliegen der hiesigen Landjugenden von Anfang an unterstützt und viele Gespräche geführt. „Wir sind froh über den engen Austausch mit unseren Landjugenden vor Ort. Der Korrektur-Erlass ist das richtige Signal an alle ehrenamtlichen Veranstalter. Ankündigungen reichen jedoch nicht. Die Erleichterungen müssen nun auch wirklich kommen. Darauf werden wir als CDU penibel achten und bei Bedarf immer wieder darauf pochen", wird Lukas Reinken, Landtagsabgeordneter und jugendpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, zitiert.
Auch die Grünen aus dem Oldenburger Münsterland begrüßen den Antrag. „Viele Ehrenamtliche beteiligen sich auch bei uns im Oldenburger Münsterland daran, Scheunenfeste zu organisieren. Unter der Last allzu vieler bürokratischer Auflagen drohte das Engagement aber zu erlahmen. Rot-Grün schafft hier jetzt Abhilfe“, wird der Grüne Landtagsabgeordnete, Stephan Christ aus Cloppenburg, zitiert. Gleichzeitig bleibe aber gewährleistet, dass die Veranstaltungen den Anforderungen an ausreichenden Brandschutz und Fluchtwege entsprächen.
Seine Fraktionskollegin Tanja Meyer aus Lohne ergänzt: „Die Menschen sollen ihre Feste feiern können, die Verfahren für die Organisierenden sollen handhabbar bleiben. Dafür sorgt die rot-grüne Landesregierung.“ Die Neuregelung wird laut Meyer und Christ auch eine große Erleichterung für die Veranstaltenden bringen: Es sei künftig möglich, die Genehmigung eines Veranstaltungsorts für eine jährlich wiederkehrende Nutzung ein einziges Mal einzuholen. „Wir halten das für einen wichtigen Schritt, der den Vereinen, Gruppen oder auch Feuerwehren hilft, ihre Feste mit beträchtlich weniger Zeitaufwand zu organisieren. Das wird viele Ehrenamtliche motivieren, sich weiterhin zu engagieren“, sagen die beiden Grünen-Abgeordneten. Wichtig sei das vor allem, weil Veranstaltungen wie etwa Scheunenfeste gerade in ländlichen Gegenden einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zum sozialen Miteinander leisteten.
Landjugend im Kreis Grafschaft Bentheim hatte Probleme mit der Genehmigung
Wie der NDR am Mittwoch berichtete, zeigte sich die Landjugend erleichtert. "Wir hoffen, dass es schnellstmöglich unseren Mitgliedern viel bringt", so die Vorsitzende Erja Söhl. Tonne sprach von einem schmaleren Verfahren für die Genehmigung. "Vor allem im ländlichen Raum sind diese Veranstaltungen wichtiger Bestandteil des Zusammenlebens." Sicherheitsaspekte müssten weiter beachtet werden.
Bauminister Olaf Lies (SPD) hatte Mitte vergangenen Jahres angekündigt, die strengeren Auflagen für Scheunenfeste zurücknehmen zu wollen. Im Landkreis Grafschaft Bentheim beispielsweise hatte die Landjugend Probleme, diese noch genehmigt zu bekommen. Hintergrund war eine Änderung der Versammlungsstättenverordnung, mit der eine vereinfachte Form der Anmeldung solcher Feste entfiel. Stattdessen sollten förmliche Anträge auf Umnutzung von Scheunen gestellt werden.