Die Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Barbara Otte-Kinast (CDU), hat sich auf Einladung der CDU Bakum im Vestruper Gasthof Hönemann der Diskussion mit den Landwirten gestellt. Anwesend waren Vertreter des Kreislandvolkverbands Vechta, der Ortslandvolkverbände Bakum I und II, der Landfrauen sowie die Kandidaten für den Gemeinderat und Kreistag der CDU Bakum.
Otte-Kinast sagte, den Landwirten sei in den vergangenen Jahren "einiges abverlangt" worden. Dies sei das Resultat der Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gewesen. Als Beispiel nannte sie die Düngeverordnung, die durch ihre Verschärfung „das Fass für viele Landwirte zum Überlaufen“ gebracht habe. Sie habe Verständnis für die Verärgerung der Landwirte. Die Düngeverordnung sei akribisch umgesetzt worden. Die Ministerin bescheinigte den Landwirten, dass sie ihre "Hausaufgaben erledigt" hätten. Sie könne beweisen, das Tierzahlen und Flächen zusammenpassten, die anfallenden Nährstoffe in der Landwirtschaft auch wieder verteilt werden könnten. Sie wolle sich dafür einsetzen, dass die Vorschriften besonders bei den "roten Gebieten" angepasst würden.
Genauso wichtig sei der Niedersächsische Weg gemeinsam mit den Landwirten und den Naturschutzverbänden, die gesellschaftliche Akzeptanz der Landwirtschaft zu stärken. Das Verständnis für die landwirtschaftlichen Zusammenhänge würde nicht nur in Städten, sondern auch auf dem Land immer geringer. Hier müssten auch die Landwirte das Gespräch mit den Bürgern und den Naturschutzverbänden suchen.
Belastung durch Düngeverordnung sei "Peanuts" im Vergleich zu finanziellen Folgen für Betriebe
Anschließend nahm sich die Landwirtschaftsministerin Zeit, auf Fragen einzugehen. Kreislandvolksvorsitzender Dr. Johannes Wilking fragte, was mit der CO₂-Bepreisung auf die Landwirte zukomme. Otte-Kinast sagte, dass ihr dieses Thema große Sorgen bereite: Gerade Niedersachsen sei extrem betroffen. Die Belastung durch die Düngeverordnung sei "Peanuts" im Vergleich zu den finanziellen Folgen für Betriebe, die zum Beispiel durch die Wiedervernässung der Moore betroffen seien.
Ein Landwirt, dessen gesamte Flächen in "roten Gebieten" liegen, beklagte die Folgen der Düngeverordnung. "Mein Betrieb ist jetzt noch wirtschaftlich gesund. Ich erreiche aber weder die Qualität noch die Quantität im Ackerbau und verdiene zunehmend weniger an der Tierhaltung. Ich weiß nicht, ob ich unter diesen Bedingungen auf Dauer den Betrieb halten kann."