CDU und CSU haben im Wahlkampf angekündigt, härter gegen illegale Migration vorzugehen. Das ist – auch um des sozialen Friedens willen – gut, richtig und wichtig. Aber es ist in der Praxis nicht so einfach, wie es die vollmundigen Versprechungen des Innenministers und des Bundeskanzlers erscheinen ließen. Das mussten Alexander Dobrindt und Friedrich Merz jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin lernen.
Merz und Dobrindt haben den Richterspruch jedoch als „Einzelfallentscheidung“ eingestuft und beschlossen, einfach weiterzumachen. Parallel dazu wollen sie eine Klärung im Hauptsacheverfahren herbeiführen. Fragwürdig ist, ob es der richtige Weg ist, das erstinstanzliche Urteil einfach zu ignorieren. Wie etwa sollen jetzt Grenzpolizisten operieren, wenn sie genau wissen, dass sie mit einer Zurückweisung von Asylbewerbern sowohl gegen europäisches Recht als auch gegen ein Gerichtsurteil verstoßen?
„Schlimm genug, dass der US-amerikanische Präsident Gerichtsurteile ignoriert, die ihm nicht passen. Die deutsche Regierung sollte diesem Vorbild nicht folgen.“
Es ist in einem Rechtsstaat normal, dass ein Gericht staatliches Handeln überprüft und gegebenenfalls auch als rechtswidrig einstuft. Klägern und Beklagten steht der Weg durch die Instanzen offen, bis ein Urteil von beiden akzeptiert wird oder nicht mehr anfechtbar ist. Die Frage ist, wie man in der Zwischenzeit mit dem erstinstanzlichen Urteil umgeht.
Korrekt wäre es, das vom Gericht als unzulässig eingestufte Verfahren bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Das verhindert nicht nur eine Flut weiterer Klagen, es zeigt auch, dass die deutsche Politik sich an eine Grundlage des demokratischen Rechtsstaates hält: den Respekt der mächtigen Exekutive vor der ohnmächtigen Judikative. Schlimm genug, dass der US-amerikanische Präsident Gerichtsurteile ignoriert, die ihm nicht passen. Die deutsche Regierung sollte diesem Vorbild nicht folgen.