Ein „Fallbeil ohne Sinn und rechtliche Grundlage“: So nennen die Landräte Thomas Brückmann (Wesermarsch), Johann Wimberg (Cloppenburg) und Herbert Winkel (Vechta) die aktuelle Corona-Verordnung des Landes. Gemeinsam treten sie jetzt vor die Presse, um ihre Kritik zu formulieren. Tenor: Die Regeln widersprechen geltendem Recht, da laut Beschluss die Fokussierung auf nur ein Parameter unzureichend sei. Die Verordnungen verunsicherten die Bürger, stürzten den Handel ins Chaos und verursachten einen Einkaufstourismus, durch den sich die Pandemie sogar verschärfen könnte.
Besonders sauer aufstößt den Landräten dabei, was für die "Hochinzidenzkommunen" mit einem Wert von 100 oder höher festgelegt wurde. Zu denen zählen derzeit die Landkreise Vechta, Cloppenburg und Wesermarsch. Lockerungen für den Handel sind damit weitgehend tabu. Das sei nicht nachvollziehbar, wettern die Landräte. Zumal es in den örtlichen Supermärkten noch nie Probleme gegeben hätte, obwohl dort viele Menschen unterwegs sein, wird Landrat Winkel zitiert.
Hohe Inzidenzwerte hätten in den Kommunen sehr unterschiedliche Gründe. Wer viel testen lasse oder testen müsse, habe das Nachsehen, klagt Wimberg in der Mitteilung. "Von einem Ausbruch, beispielsweise in einem Seniorenheim, wo Angestellte und Besucher mehrmals pro Woche getestet werden, geht keine Infektionsgefahr für die Bevölkerung eines Landkreises aus. Dennoch sollen dann Schulklassen zuhause bleiben. Das ergibt keinen Sinn", findet Johann Wimberg. Und Winkel meint: "Der starre Wert der 7-Tageinzidenz ist nicht tauglich, um den Einstieg in mögliche Lockerungen anzuzeigen."
Es brauche ein "faires Verfahren" zur Einschätzung der Sachlage. Und: Es sei widersinnig, sich bei den Teststrategien auf die Kompetenz der Landkreise und ihrer Gesundheitsämter zu verlassen, nicht aber bei der Beurteilung der Infektionslage. Die Behörden vor Ort hätten stets konsequent gehandelt und die Pandemie so Kräften eingedämmt. Diese Expertise vor Ort gelte es weiterhin auszunutzen.