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Kaum ist die "Bundes-Notbremse" unterzeichnet, wird geklagt

Bundespräsident Steinmeier hat das neue Infektionsschutzgesetz bereits am Donnerstag unterschrieben. Doch es sind schon erste Eilanträge auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht.

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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet ein Gesetz. Archivfoto: dpa

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet ein Gesetz. Archivfoto: dpa

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das neue Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse unterzeichnet. Das teilte das Bundespräsidialamt am Donnerstag mit. Kurz zuvor hat das Gesetz des Bundesrat passiert. Das Gesetz muss zum Inkrafttreten jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Doch schon jetzt gibt es neue Hürden: Gleich mehrere Eilanträge gegen das Gesetz sind auf den Weg in Richtung Bundesverfassungsgericht gebracht worden - diese werden dort schon am Freitag eingehen.

Rechtsanwalt Claus Pinkerneil mit Kanzleien in Berlin und München teilte mit, Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben. Ebenfalls am Freitag kündigten die Freien Wähler Verfassungsbeschwerde an. Die FDP hat ebenfalls einen solchen Schritt angekündigt, genauso wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post.

Inzidenz als Maßstab und Ausgangssperre als Maßnahme in Frage gestellt

Ihm gehe es vor allem darum, dass das Gesetz die Maßnahmen weitestgehend (verwaltungs)gerichtlicher Kontrolle entziehe, dass der Inzidenzwert als alleiniger Maßstab ungeeignet sei und dass insbesondere Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig seien, sagte Pinkerneil der Deutschen Presse-Agentur. Er habe die Verfassungsbeschwerde absichtlich schon vor der Entscheidung des Bundesrats eingelegt. Pinkerneil sagte außerdem, er bereite weitere Verfassungsbeschwerden unter anderem für Gastronomen vor.

Die Freien Wähler wollen gleich mit einer doppelten Verfassungsbeschwerde gegen die Bundes-Notbremse vorgehen. Man wolle damit die «Freiheitsrechte» der Bürger verteidigen, sagte der Bundesvorsitzende Hubert Aiwanger am Donnerstag bei der Vorstellung der ersten Klageschrift in Berlin. Damit wenden sich die Freien Wähler zunächst gegen die bundeseinheitliche nächtliche Ausgangssperre in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100. Mit einer zweiten Verfassungsbeschwerde wollen sie dann die geplante Notbremsen-Regel für den Handel zu Fall bringen. Eingereicht werden sollen die Klagen, sollte Steinmeier das Gesetz unterzeichnen, hieß es am Donnerstagvormittag. Das ist nun geschehen. Die Freien Wähler sitzen in Bayern zusammen mit der CSU in der Regierung.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post hat ebenfalls angekündigt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Er habe gegen das Infektionsschutzgesetz gestimmt, twitterte er bereits am Mittwoch nach dem Bundestagsbeschluss. «Zudem werde ich am Freitag BVerfG-Klage einreichen. Es gibt Möglichkeiten, jenseits von Ausgangssperren», schrieb er weiter. FDP-Chef Christian Lindner hatte schon in der vergangenen Woche mit einer Klage gedroht. Am Donnerstag schrieb der FDP-Abgeordnete Gerald Ullrich nun bei Twitter: «Dann eben auf nach Karlsruhe!» Er werde mit den Kollegen der FDP-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

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