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Holdorf lehnt Glücksspiel im Ortskern ab

Die Politik ist gegen eine Spielstätte an der Neuenkirchener Straße. Baurechtlich wäre diese allerdings erlaubt. Ist eine Klage möglich?

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Kein Glücksspiel im Ortskern: Der Gemeinderat hat eine „Veränderungssperre“ für den Bereich Neuenkirchener Straße beschlossen, um Wettbüros und ähnliches zu verhindern. Foto: Röttgers

Kein Glücksspiel im Ortskern: Der Gemeinderat hat eine „Veränderungssperre“ für den Bereich Neuenkirchener Straße beschlossen, um Wettbüros und ähnliches zu verhindern. Foto: Röttgers

Klares Nein zu Glücksspielen im Ortskern von Holdorf: Der Gemeinderat stimmte einstimmig dafür, eine sogenannte „Veränderungssperre“ für den Geltungsbereich Neuenkirchener Straße zu empfehlen. In der ehemaligen Gaststätte Seeger’s sollte eine „Sportsbar“ mit der Option einer Spielothek und der damit verbundenen Möglichkeit von Glücksspielen entstehen, erläuterte Bürgermeister Dr. Wolfgang Krug zuvor im Planungsausschuss das Bestreben des neuen Inhabers. Dieses Geschäft sei allerdings nicht konform mit dem „Zielkonzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten in Holdorf“.

„Baurechtlich ist das zwar hier möglich“, räumte Dr. Krug nach den gesetzlichen Vorschriften für Vergnügungsstätten allgemein ein. Jedoch habe die Gemeinde Holdorf im Bereich der Großen Straße und Neuenkirchener Straße ein „Kerngebiet“ festgesetzt, in dem das gemeindeeigene „Zielkonzept“ greife.

Einstimmiges Ergebnis

Die Politik votiert einstimmig dafür, den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Bereich Große Straße, Neuenkirchener Straße und Westring“ zu beschließen. Ebenfalls einstimmig entschied die Politik, die Satzung über die Veränderungssperre zur 2. Änderung des Bebauungsplanes zu beschließen.

„Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den zukünftigen Planbereich eine Veränderungssperre beschließen“, hieß es dazu von Seiten der Verwaltung. Dieses diene dazu, für den zukünftigen Planungsbereich solche Vorhaben oder Veränderungen an Grundstücken und Gebäuden zu verhindern, die die Durchführung der Planung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden.

Während Sozialdemokratin Inge Olberding es als „schwierig“ bezeichnete, solche „Art der Nutzung nicht zuzulassen“, formulierte es Christdemokrat Markus Vocks deutlich: „Solche Spielstätten gehören in unseren Ortskern einfach nicht hin!“, betonte der Langenberger, der sich gegen Wettbüros, Spiel- und Vergnügungsstätten „direkt im Ort“ verwehrte.

Betreiber können grundsätzlich klagen

SPD-Ratsherr Stefan Heidler wollte wissen, ob der Betreiber klagen könne. „Grundsätzliches Widerspruchsrecht gibt es immer“, erläuterte Dr. Krug. Er erläuterte in diesem Zusammenhang auch noch einmal die vollkommen anders gelagerte Situation im Hansa-Center an der Autobahn A1, wo derartige Spielgeräte aufgrund von Bundesgesetzen zu ermöglichen waren.

„Aber auch im Bereich Holdorf Bahnhof hatten wir seinerzeit Nein bei einer Gaststätte gesagt“, erinnerte der Bürgermeister an zurückliegende Anträge und damit verbundene Diskussionen. „Die Spielgeräte stehen beziehungsweise hängen wohl schon alle da an der Neuenkirchener Straße – übrigens auch schon weit vor dem eigentlichen Bauantrag“, wunderte sich der Bürgermeister.

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