Der Termin für den Bürgerentscheid im Saterland gegen die Ansiedlung von Gülleverwertern im Industriepark C-Port in Sedelsberg steht fest. Der Saterländer Verwaltungsausschuss, VA, das höchste Gremium nach dem Rat, hat das Datum dafür auf Sonntag, 21. März, festgelegt.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten bei ihrer Unterschriftensammlung 1720 gültige Unterschriften aller Saterländer Einwohner ab 16 Jahren zusammenbekommen. Damit hatten sie die erforderliche Menge von 1085 Unterschriften - das sind 10 Prozent aller Wahlberechtigten - sogar übertroffen. Deshalb musste der VA "unverzüglich" einen Termin für den Bürgerentscheid festlegen, denn der muss binnen eines Vierteljahres erfolgen. "Wir haben den Termin gewählt, der am weitesten weg liegt", erklärt Saterlands Bürgermeister Thomas Otto (parteilos).
Wegen der Corona-Pandemie könne man noch nicht absehen, in welcher Form dieser Bürgerentscheid stattfinde. Bei der Frage, ob eine reine Briefwahl möglich sei, befinde sich die Gemeinde, so Otto, in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landkreises. Die wolle das auch deshalb rechtlich klären, weil sich in Barßel, wo wegen des Rathausneubaus ebenfalls ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht wurde, das gleiche Problem abzeichnet. Dabei gehe es auch um Fristen und Stichtage, die eingehalten werden müssten, so Otto. Schließlich würden bis 21. März weitere Saterländer 16 Jahre alt und damit wahlberechtigt, oder Leute ziehen um.
"Wir haben den Termin gewählt, der am weitesten weg liegt.“
Bürgermeister Thomas Otto
Eine Frage, die es bei einer analogen Wahl zu klären gilt, ist auch die der Wahllokale. Der Gasthof Kallage in Strücklingen steht dafür nicht mehr zur Verfügung. Auch das Altenheim St. Michael-Stift in Bollingen sei in Corona-Zeiten kein geeigneter Ort, um eine Wahl durchzuführen, stellt Otto fest. Vielleicht wäre es einfacher, den Bürgerentscheid zentral im Rathaus in Ramsloh zu organisieren, so seine Überlegung.
Die Frage, die die Wähler entweder mit Ja oder Nein beantworten, lautet: "Die Gemeinde Saterland lehnt den Bau und den Betrieb der Mist und Gülle verarbeitenden Industrieanlagen der Firmen Revis bioenergy GmbH aus Münster und Kaskum Gmbh aus Friesoythe auf dem Gebiet des interkommunalen Gewerbegebietes C-Port ab und versagt, soweit kein Rechtsanspruch auf die Erteilung besteht, alle in ihre Zuständigkeit fallenden Genehmigungen und Zustimmungen, die auf einen Bau und Betrieb dieser Art abzielen."