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Gewährt russischen Deserteuren Asyl!

Thema: Flucht vor der Einberufung –  Die Bundesregierung darf russischen Kriegsdienstverweigerern nicht die Tür vor der Nase zuschlagen.

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Die Meinungen über den vom eigenen Land geführten Angriffskrieg schwankten in großen Teilen der russischen Bevölkerung lange zwischen Gleichgültigkeit und Zustimmung. Den Kopf hinhalten mussten bisher vor allem arme Hunde aus dem Kaukasus und dem Fernen Osten. Erst mit Putins Teilmobilisierung ist auch den Menschen in Moskau und St. Petersburg schlagartig klar geworden, dass die "Spezialoperation" ein grausamer Krieg ist, dem sie bald selbst zum Opfer fallen könnten. Wer das nicht will, versucht das Land auf dem letzten Drücker zu verlassen. In Deutschland sind sich Ampel und Union einig, Deserteuren Asyl zu gewähren. In anderen EU-Ländern wird das nicht so gesehen. 

Laut Flüchtlingsrat haben bisher alle deutschen Gerichte entschieden, dass Kriegsdienstverweigerung und Desertion allein nicht als Asylgrund gelten. Nun müssen Verweigerer in Russland mit harten Strafen rechnen. Diese können hierzulande als politische Verfolgung anerkannt werden, und zwar dann, wenn der Asylsuchende an einem Krieg hätte teilnehmen müssen, in dem die Streitkräfte seines Landes Kriegsverbrechen begehen. In der Ukraine sind sie inzwischen an vielen Orten belegt. Die Bundesregierung begründet die deutsche Waffenhilfe für die Ukraine nicht zuletzt mit den Gräueln in Butscha und anderswo.

Niemand weiß, was in den Köpfen der Tausenden vorgeht, die jetzt vor Europas Grenzen stehen. Jeder Einzelne muss daher genau überprüft werden. Er sollte dann aber bei uns das finden dürfen, was ihm die Heimat nicht mehr bietet: einen sicheren Ort, an dem er leben darf und nicht als Kanonenfutter verheizt oder selbst zum Mörder wird.

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