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Frauenhäuser in Niedersachsen zu zwei Dritteln belegt

Mehr Schutz für Frauen? Von 2032 an soll es einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe geben. So ist es um die Frauenhausplätze in Niedersachsen bestellt.

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Frauenhäuser in Niedersachsen bieten derzeit Platz für 441 Frauen und rund 880 Kinder. Symbolfoto: dpa/Steffen

Frauenhäuser in Niedersachsen bieten derzeit Platz für 441 Frauen und rund 880 Kinder. Symbolfoto: dpa/Steffen

Von Gewalt betroffene Frauen sollen von 2032 an einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung haben – das sieht ein Gesetz vor, mit dem sich heute der Bundesrat befasst. Ob in Niedersachsen dafür zusätzliche Frauenhäuser und Plätze geschaffen werden müssen, ist laut Sozialministerium noch offen. Dazu müsse es erst eine Bedarfsanalyse geben. 

Der Bundestag hatte das Gewalthilfegesetz vor gut 2 Wochen beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die Länder dazu verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Vom Bund sollen sie dafür über einen Zeitraum von zehn Jahren, bis 2036, insgesamt 2,6 Milliarden Euro erhalten. 

Das Sozialministerium in Hannover sagte zu der Abstimmung im Bundesrat, man setze sich in der Landesregierung intensiv dafür ein, dass Niedersachsen dem Gesetz zustimmt.

Bisher gibt es den Angaben zufolge 46 vom Land geförderte Frauenhäuser in Niedersachsen mit Platz für 441 und rund 880 Kinder. Das sind etwas mehr als noch vor einigen Jahren (2018: 41 Häuser mit 371 Frauenplätzen).

Nicht jede Frau findet Platz in der eigenen Stadt

Die Auslastung der Frauenhäuser liege landesweit konstant bei rund 67 Prozent, wobei die Zahlen in den einzelnen Häusern variierten. Von den Frauenplätzen seien regelmäßig rund 10 Prozent frei – allerdings sei die regionale Verteilung dabei sehr unterschiedlich. „Demnach fehlen allgemein in Niedersachsen keine Frauenhausplätze, jedoch steht nicht für jede Frau ein Frauenhausplatz in der eigenen Kommune zur Verfügung“, teilte das Ministerium mit. Tendenziell sei der Bedarf besonders in den Ballungsräumen groß. 

Bereits 2019 sei ein Ampelsystem für alle 46 Frauenhäuser eingeführt worden, das tagesaktuell unter anderem den Belegungsstatus anzeigt. Kann eine Frau nicht aufgenommen werden, werde sie in der Regel an andere Frauenhäuser weitervermittelt, hieß es.

Die Analyse zu den nach dem neuen Gesetz vorgesehenen Schutz- und Beratungskapazitäten muss, wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt, bis Ende 2026 vorliegen. „Im Anschluss kann Niedersachsen damit beginnen, die entsprechende Infrastruktur aufzubauen“, erklärte das Ministerium.

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