Die EU-Arbeitszeitrichtlinie ist im August 2004 in Kraft getreten und gilt wie das deutsche Arbeitszeitgesetz grundsätzlich auch für Lehrerinnen und Lehrer. Der Pflicht, auch an Schulen eine Arbeitszeiterfassung zu etablieren, sind die Länder allerdings bislang nicht nachgekommen. Bremen macht 2026, 12 Jahre später, endlich den Anfang.
Dabei geht es nicht um Kontrolle, ob die vereinbarte Wochenarbeitszeit tatsächlich erreicht wird. Lehrkräfte, die auch um 22 Uhr noch Nachrichten und Fragen von Schülern oder Eltern beantworten und einen großen Teil ihrer Arbeitszeit in Dokumentation und Bürokratie stecken, dürften ihr Soll locker übererfüllen. Die wenigen Studien, die es zu dem Thema gibt, sind da eindeutig. Und mit einer entsprechenden Regelung im Arbeitszeitgesetz ließe sich auch das Ungleichgewicht zwischen Unterrichts- und Ferienzeit auffangen.
Trotzdem bleibt es schwierig, die tatsächliche Arbeitszeit zu erfassen, da Lehrkräfte einen großen Teil ihrer Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer und nicht an der Schule verbringen – mit den unvermeidbaren Unterbrechungen, die zu einer gefühlten ganztägigen Arbeitsbelastung führen. Hier liegt die eigentliche Herausforderung, die weder mit Stechuhr noch mit Excel-Tabellen zu lösen ist.
Wer das Thema Arbeitszeit als Arbeitnehmerschutz begreift und ernst nimmt, muss den Lehrkräften in der Schule vollwertige Arbeitsplätze, also Büros zur Verfügung stellen. Erst dann lässt sich eine Wochen- und Jahresarbeitszeit (Stichwort Ferien) sinnvoll erfassen, erst dann ist die physisch und psychisch sinnvolle Trennung von Arbeits- und Freizeit realisierbar.