Carl Heinz Putthoff hat in seiner Zeit als Dinklager Bürgermeister und Allgemeiner Vertreter seit 2015 insgesamt 209.000 Euro als Überstundenvergütung ausgezahlt bekommen, obwohl dies laut dem Bundesbesoldungsgesetz nicht zulässig war. Das teilte Berthold Winter, Leiter des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Vechta, am Dienstagabend im Dinklager Finanzausschuss mit – und sorgte für erstaunte Gesichter bei den rund 80 Gästen im Restaurant „Heimat & Genuss“.
Demnach habe Putthoff in seiner Zeit als Bürgermeister zwischen November 2021 und Januar 2025 Mehrarbeitsvergütungen in Höhe von 82.000 Euro ausgezahlt bekommen. Diese Summe wurde an die Stadtkasse bereits im Dezember zurückgezahlt. In seiner Zeit als Allgemeiner Vertreter hat Putthoff zwischen Mai 2015 und Oktober 2021 127.000 Euro an unzulässigen Überstundenauszahlungen erhalten. Die dafür nötige schriftliche Genehmigung gab es laut Winter nicht. Dieses Geld habe die Stadt noch nicht zurückerhalten, sagte Winter. Der Landkreis Vechta prüft laut dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes derzeit auch, ob Putthoff in der Zeit vor dem Mai 2015 mögliche unzulässige Mehrarbeitsvergütungen als Laufzeitbeamter Amtsleiter Finanzen erhalten haben könnte.
Carl Heinz Putthoff war von November 2021 bis April 2025 Bürgermeister der Stadt Dinklage. Foto: Imke Wiese
Der Landkreis Vechta hatte im April Recherchen der OM-Medien bestätigt, dass Putthoff sich als Verwaltungschef jahrelang seine Überstunden hat ausbezahlen lassen, obwohl dies besoldungsrechtlich unzulässig ist. Für die Kreisbehörde hatten sich im Dezember 2025 im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Dinklage Hinweise darauf ergeben, dass an Putthoff eine Mehrarbeitsvergütung gezahlt worden ist.
Der Stadtrat wurde am 12. Januar über den „Fall Putthoff“ informiert. Laut den Fraktionsvorsitzenden hatte er „glaubhaft versichert, dass er den Ausschluss einer Mehrarbeitsvergütung als Bürgermeister nicht kannte“. Der Landkreis Vechta hat am 19. Januar ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren angestrengt. Parallel dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen den gebürtigen Osterfeiner wegen des Verdachts der Untreue. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Grundsätzlich ist die Zahlung von Mehrarbeitsvergütung für Amtsleiter (die nicht der B-Besoldung zugeordnet sind) zulässig, erklärt der Landkreis. Neben anderen Voraussetzungen können Beamte mit aufsteigender Besoldung, also Beamte der Laufbahngruppe A (in der Putthoff war), eine Mehrarbeitsvergütung erhalten. Das niedersächsische Besoldungsgesetz regele, „dass eine Mehrarbeitsvergütung [...] allerdings nur gewährt wird, wenn die Mehrarbeit schriftlich angeordnet oder genehmigt wurde“.
Voller Sitzungssaal: 80 Gäste verfolgten die Sitzung in der Gaststätte „Heimat & Genuss“. Foto: Böckmann
Bisher ist nur ein Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister Putthoff eröffnet. Der Landkreis prüft derzeit die Vorgänge im Ganzen. Ob sich daraus ein Fehlverhalten weiterer konkreter Personen ergibt, würden auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zeigen. Putthoff war am 26. April (Sonntag) von seinem Amt zurückgetreten.
Ein ausführlicher Bericht zur Finanzausschusssitzung folgt.