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Ampel legt Entwurf für Wahlrechtsreform vor

Die Bundesregierung will weniger Abgeordnete im Bundestag – konkret: 598. So sollen die Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen. Dies könnte Folgen für direkt gewählte Kandidaten haben.

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Foto: dpa

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Die Ampel-Fraktionen haben einen Gesetzentwurf für eine Wahlrechtsreform vorgelegt, der die Größe des Bundestages wieder auf 598 Abgeordnete verkleinern würde. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate war das Parlament von dieser Regelgröße aus immer weiter angewachsen – auf zuletzt 736 Abgeordnete.

Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP sieht nun vor, dass es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. Dies kann zur Folge haben, dass in einem Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete keinen Sitz im Bundestag erhalten werden.

Die Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen im Bundestag schickten den Gesetzentwurf an CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU). In einem Schreiben boten sie Gespräche darüber an. "Die Fraktionen der demokratischen Mitte eint, eine massive Vergrößerung des Bundestages über seine gesetzliche Regelgröße für zukünftige Bundestagswahlen vermeiden zu wollen", heißt es in dem Schreiben. "Deshalb möchten wir für die nächste Bundestagswahl eine Lösung finden, die breit getragen werden kann." Brief und Gesetzentwurf liegen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor.

Verzicht auf Überhang- und Ausgleichsmandate würde alle Parteien treffen

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Mandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden. Diese zusätzlichen Mandate darf eine Partei behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate.

Der Verzicht auf Überhang- und Ausgleichsmandate würde alle Parteien treffen. Bei der Bundestagswahl 2021 gab es davon 138. Davon entfielen auf die Union 41, auf die SPD 36, auf die Grünen 24, auf die FDP 16, auf die AfD 14 und auf die Linke 7.

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