Zoll deckt Leistungsbetrug auf: Amtsgerichte verurteilen zwei Männer
Ein Lohner erhält eine Bewährungsstrafe, ein Quakenbrücker eine Geldstrafe.
Julian Röben | 30.09.2025
Ein Lohner erhält eine Bewährungsstrafe, ein Quakenbrücker eine Geldstrafe.
Julian Röben | 30.09.2025
Foto: Zoll
Nach den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück sind ein 29-Jähriger aus Lohne und ein 40-Jähriger aus Quakenbrück durch die Amtsgerichte Vechta und Bersenbrück verurteilt worden. Dies teilte das Hauptzollamt mit. Der Lohner hatte demnach Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen. Im Januar 2024 nahm er eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitteilte. So konnte er rund 600 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht kassieren. Die Beschäftigung des Beschuldigten wurde durch eine Mitteilung seines Arbeitgebers bekannt. Das Amtsgericht Vechta verurteilte den Lohner zu einer Haftstrafe von 6 Monaten. Die Strafe wurde zu 3 Jahren Bewährung ausgesetzt. Der 40-jährige Leistungsbezieher aus Quakenbrück hatte der Agentur für Arbeit seine Arbeitsaufnahme verschwiegen. Dadurch entstand ein Schaden in Höhe von etwa 760 Euro. Durch einen Datenabgleich fiel auf, dass für den Beschuldigten Sozialversicherungsbeiträge durch die Agentur für Arbeit gezahlt wurden, während der Arbeitgeber eine Anmeldung zur Sozialversicherung abgab. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte daraufhin wegen Verdachts des Betrugs gegen den Leistungsempfänger. Dieser hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Dies hat er trotz entsprechender Hinweise nicht getan. Das Amtsgericht Bersenbrück verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. Beide Urteile sind rechtskräftig.760 Euro Schaden
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