Dank Zoll: Amtsgericht verurteilt zwei Arbeitslosengeld-Betrüger aus dem OM
Auf eine 46-Jährige aus Cloppenburg kommt eine Bewährungsstrafe zu. Ein 25-Jähriger aus Vechta muss Geld zurückzahlen.
Max Meyer | 29.09.2025
Auf eine 46-Jährige aus Cloppenburg kommt eine Bewährungsstrafe zu. Ein 25-Jähriger aus Vechta muss Geld zurückzahlen.
Max Meyer | 29.09.2025
Symbolfoto: Zoll Osnabrück
Eine 46-Jährige aus Cloppenburg und ein 25-Jähriger aus Vechta sind dank der Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück von den jeweiligen Amtsgerichten verurteilt worden. Das geht aus einer Mitteilung hervor. Demnach hatte die Cloppenburgerin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, dies aber nicht der Agentur für Arbeit mitgeteilt. So konnte sie etwa 2900 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht kassieren. Dafür verurteilte sie das Amtsgericht Cloppenburg zu 8 Monaten Haft, die zu 3 Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird. Etwas glimpflicher kam ein 25-Jähriger aus Vechta davon. Auch er hatte zu Unrecht Geld bezogen, wodurch Schaden in Höhe von 1950 Euro entstand. Er muss eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro zahlen. Durch einen Datenabgleich fiel in beiden Fällen der Betrug auf.
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