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Zöllner werden auch im Landkreis Cloppenburg fündig

Bei einer großangelegten Zollaktion wurden 300 Arbeitnehmer befragt. Besondere Erwähnung findet der Landkreis Cloppenburg in der Bilanz.

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Symbolfoto: Zoll

Symbolfoto: Zoll

Bei einer umfangreichen Kontrollaktion des Hauptzollamts Oldenburg wurden knapp 300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in elf Landkreisen auf Einhaltung des Mindestlohns und andere Arbeitsrechtsverstöße überprüft. Wie die Behörde am Dienstag informiert, fand die Aktion vergangenen Freitag statt und war Teil einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der EU. In diesem Kontext hatte es auch Kontrollen im Landkreis Vechta durch Beamte des Hauptzollamtes Osnabrück gegeben.

Der Schwerpunkt lag auf Dienstleistungsbetrieben der Gastronomie sowie des Kosmetik- und Friseurhandwerks. Insgesamt waren 72 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz.

In 34 Fällen gibt es erste Verdachtsmomente

Die Überprüfungen ergaben in 34 Fällen erste Hinweise auf Schwarzarbeit oder Mindestlohnverstöße. Darüber hinaus wurden auch Fälle von Leistungsmissbrauch und illegale Ausländerbeschäftigung aufgedeckt. Unter den festgestellten Verstößen waren 17 Mindestlohnverstöße.

Ein besonderer Fall ereignete sich im Landkreis Cloppenburg, wo ein asiatischer Mitarbeiter in einem Gastronomiebetrieb ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen wurde. Er präsentierte eine Niederlassungserlaubnis, die jedoch einen erfolgreichen Sprachtest voraussetzt. Da der Mann der deutschen Sprache nicht mächtig war, wurden die Zollbeamten misstrauisch. Nachdem ein Kollege des Mannes übersetzte, gab dieser zu, die Niederlassungserlaubnis gefunden zu haben. Der Fall wurde an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.

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