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Zoll deckt bei Mindestlohn-Kontrollen Verstöße auf

Die Zöllner sind in der vergangenen Woche auch im Landkreis Vechta unterwegs gewesen. Rund 250 Beschäftigte sind insgesamt überprüft worden.

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Symbolfolto: Zoll

Symbolfolto: Zoll

Im Rahmen einer europaweiten Aktion zur Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns hat das Hauptzollamt Osnabrück am 17. Oktober umfangreiche Kontrollen durchgeführt. Das teilt die Behörde am Montagmorgen mit. Diese Aktion war Teil einer der größten grenzüberschreitenden Kontrollmaßnahmen in der EU, koordiniert von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA).

Insgesamt waren demnach 74 Zöllnerinnen und Zöllner in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Vechta und Diepholz im Einsatz und befragten 249 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei wurden 14 Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet, da einige ausländische Arbeitnehmer nicht über eine gültige Arbeitserlaubnis verfügten. Die zuständige Ausländerbehörde wird über die aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheiden.

In 41 Fällen muss weiter ermittelt werden

Zusätzlich ergaben sich 41 erste Verdachtsmomente, die weitere Prüfungen erfordern – darunter 14 Fälle von möglicher Unterschreitung des Mindestlohns und ein Fall von Sozialleistungsbetrug. Es besteht auch der Verdacht auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und illegale Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung.

Die Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück sind noch nicht abgeschlossen, und es folgen umfangreiche Auswertungen und Nachermittlungen, bei denen die erhobenen Daten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden. In engem Austausch mit anderen Behörden, wie dem Finanzamt oder den Rentenversicherungsträgern, werden Sanktionen gegen die Betriebe erst nach den Prüfungen festgelegt.

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