Welche Maske wo getragen werden muss
Ab Montag treten die Neuregelungen zur Maskenpflicht in Niedersachsen in Kraft. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema im Überblick.
Jan-Christoph Scholz | 22.01.2021
Ab Montag treten die Neuregelungen zur Maskenpflicht in Niedersachsen in Kraft. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema im Überblick.
Jan-Christoph Scholz | 22.01.2021

Gilt in den Geschäften ab Montag eine FFP2-Maskenpflicht? Und welche Masken müssen Kinder tragen? Symbolfoto: dpa
Ab Montag (25. Januar) tritt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsens in Kraft. Unter anderem gibt es jetzt auch klare Regeln bezüglich der Maskenpflicht. Doch welche Maske muss ich jetzt im Supermarkt tragen? Müssen auch Kinder eine FFP2-Schutzmaske tragen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick: Welche Maske muss ich auf der Straße tragen, wenn der Abstand nicht möglich ist? Was gilt in Geschäften und im Handel? Welche Maske muss im ÖPNV getragen werden? Was gilt für Kinder unter 5 Jahren? Welche Masken müssen Kinder zwischen 6 bis 15 Jahren tragen? Was gilt in Gottesdiensten? Ist daneben noch etwas zu beachten? Für alle medizinischen Dienstleistungen im Bereich von etwa der Physiotherapie oder auch Fußpflege und Praxen gilt, dass, wie auch in den Supermärkten und im ÖPNV, eine medizinische Maske getragen werden muss.
Überall wo der Abstand zu anderen Menschen nicht möglich ist, müssen Sie eine Maske tragen. Die niedersächsische Corona-Verordnung macht aber keine genaue Vorgabe, um welche Art es sich handeln muss. Erlaubt sind also sowohl Alltagsmasken (beispielsweise selbstgenähte Exemplare), aber natürlich auch die OP-Masken und FFP2-Schutzmasken. Nicht erlaubt sind sogenannte Ventil-Masken. Das Land weist aber darauf hin, dass die Kommunen eigene Regelungen für bestimmte Räume finden können.
Eine Sprecherin der niedersächsischen Staatskanzlei erklärt hierzu: "Bund und Länder haben in ihrem jüngsten Beschluss darauf hingewiesen, dass medizinische Masken eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken. Der Begriff „Medizinische Masken“ im Sinne dieser Verordnung umfasst insbesondere OP-Masken, aber auch Atemschutzmasken der Kategorie FFP2 und Masken mit mindestens gleichwertigem genormten Standard." In Geschäften muss demnach ab sofort entweder eine OP-Maske getragen werden oder eine FFP2-Schutzmaske. Nicht erlaubt sind Alltagsmasken und Ventil-Masken.
Medizinische Masken (also FFP2-Masken oder OP-Masken) sind auch in öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen inklusive Taxen sowie in allen dazugehörigen Einrichtungen. Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer von öffentlichen Verkehrsmitteln seien von dieser Pflicht ausgenommen, heißt es in der Verordnung.
Kinder unter 5 Jahren müssen keine Masken tragen.
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren müssen laut der niedersächsischen Corona-Verordnung überall dort, wo Masken getragen werden müssen, eine Alltagsmaske tragen. Natürlich können sie aber auch eine FFP2-Maske oder OP-Maske tragen.
Die Pflicht, eine medizinische Maske, also eine OP-Maske oder eine Atemschutzmaske zu tragen gelte auch in Bezug auf Gottesdienste und ähnliche religiöse Veranstaltungen in Kirchen, Synagogen, Moscheen und anderen geschlossenen Räumlichkeiten in Bezug zu Glaubensgemeinschaften, heißt es in der Corona-Verordnung.
"Die Betreiberinnen und Betreiber von Verkehrsmitteln müssen nach § 3 Absatz 7 Satz 2 der Verordnung auf die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken hinweisen und auf etwaige Verstöße reagieren", erklärt eine Sprecherin der Niedersächsischen Staatskanzlei. Zudem weist sie darauf hin, dass die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin empfohlen haben, möglichst auch jenseits der hier genannten Orte medizinische Masken zu tragen.
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