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Urteil mit Signalwirkung

Thema: 10 Jahre Haft für Lohnerin – die Strafe ist angemessen. Das Verfahren zeigt, dass der deutsche Rechtsstaat willens ist, solche Straftaten zu verfolgen.

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Lange Zeit wurden die Anhängerinnen der Terrormiliz IS als eine Art Mitläufer gesehen. Meist war schwer nachzuweisen, dass Frauen mehr waren als nur jene, die im Krieg Haus und Kinder hüten. 

Der Fall Jennifer W. öffnet hier nicht nur die Augen. Das Münchener Urteil über die Lohnerin bestätigt die ganze Grausamkeit des IS-Handelns. Ja, Jennifer W. war mitverantwortlich dafür, dass ein versklavtes jesidisches Mädchen verdurstete. Die Südoldenburgerin, heute selbst Mutter eines Kindes, schritt auch nicht ein, als die Mutter der jungen Sklavin um das Leben ihrer Tochter bettelte. Im Gegenteil: Ihr wurde in diesem Zusammenhang sogar mit dem Erschießen gedroht, würde sie nicht mit dem Klagen aufhören. Mehr Menschverachtung geht kaum.

Im Prozess werden Straftaten gegen Jesiden erstmals aufgearbeitet 

Deshalb ist es richtig, dass Jennifer W. sich hier unter anderem wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit verantworten muss. Die Strafe ist angemessen. Das Urteil selbst entfaltet zudem Signalwirkung. Denn der Prozess ist nach Aussagen der jesidischen Organisation Yazda der erste weltweit, in dem Straftaten von IS-Mitgliedern gegen Jesiden aufgearbeitet wurden. Dabei hatte der IS Tausende Jesiden ermordet, Frauen und Kinder verschleppt und versklavt.

Das Verfahren zeigt auch, dass der deutsche Rechtsstaat willens ist, solche Straftaten zu verfolgen. Ins Rollen kam die Anklage aber nur über verdeckte Operationen der US-Ermittlungsbehörde FBI. Deutschen Ermittlern sind hier oftmals rechtlich die Hände gebunden. Dabei ist die Gefahr des Terrors noch längst nicht gebannt, auch der von Frauen nicht.

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