Es klingt so verlockend: Im Internet kursieren Angebote, um lästige Gänge zum Amt zu vermeiden. Die Anbieter geben an, für eine Bearbeitungspauschale die Ausstellung von Geburts- oder Sterbeurkunden zu erledigen, die dann beim Amt abgeholt werden können. Oder: Wer den Austritt aus der Kirche beantragen will, könne dies ebenfalls bequem von zu Hause aus. Wenn die Betroffenen dann im Rathaus auftauchen, folgt die böse Überraschung: Im Amt ist nichts hinterlegt. Und zudem entpuppt sich die vermeintliche Bearbeitungspauschale als verlorenes Geld. OM-Online berichtete bereits von den dubiosen Angeboten.
Derlei Vorfälle werden im Rathaus der Stadt Vechta laut eigenen Angaben allerdings immer häufiger gemacht. Die Stadtverwaltung stellt nunmehr klar: Es gibt keine Kooperation mit privaten Online-Dienstleistern oder vermeintlichen Vermittlungsportalen. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden können zwar online beantragt werden – allerdings ausschließlich über die offizielle Internetseite der Stadt Vechta. „Bei Nutzung von Drittanbietern entstehen häufig zusätzliche Servicegebühren, ohne dass hierdurch eine Bearbeitung erfolgt“, stellt die Stadt Vechta in einer Mitteilung klar.
Kirchenaustritt kann nur persönlich im Standesamt erklärt werden
Den Weg über vermeintliche private Online-Anbieter suchen offenbar aktuell immer mehr Bürger, die aus der Kirche austreten wollen. Die Stadtverwaltung verweist dabei konkret auf das Portal „kirchenaustritt-digital.de“. Auf der Seite werde der Eindruck erweckt, dass der Kirchenaustritt vollständig digital erledigt werden könne. Der Dienstleister erhebe dafür eine Pauschale von 29,90 Euro. Mit der Zahlung für den Auftrag sei allerdings überhaupt nichts erledigt.
Denn das Standesamt der Stadt Vechta stellt klar: Ein Kirchenaustritt ist rechtlich ausschließlich persönlich beim zuständigen Standesamt am Wohnsitz möglich. Ein vollständig digitaler Kirchenaustritt sei derzeit nicht möglich. Das auf der Internetseite zur Verfügung gestellte Formular ersetzte nicht den persönlichen Termin im Standesamt. Und: Auch wenn die Bürger für die vermeintliche Dienstleistung 29,90 Euro bezahlt haben, muss trotzdem die festgesetzte Verwaltungsgebühr von 30 Euro entrichtet werden.