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Ukrainer und Russen schließen zumindest im Gerichtssaal Frieden

Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – In Vechta wurde eine gefährliche Körperverletzung verhandelt. Die Sache nahm ein überraschend friedliches Ende.

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„Gefährliche Körperverletzung“ stand auf dem Terminplan des Amtsgerichtes Vechta. Vor Ort waren zwei Angeklagte, ein Zeuge, zwei Dolmetscherinnen. Na gut. Bei der Feststellung der Personalien durch die Strafrichter wurde schnell klar: Es ging um ein junges ukrainisches Ehepaar mit einem 4 Monate alten Säugling im Kinderwagen. Das waren die Angeklagten. Der Zeuge, gleichzeitig das Opfer, war ein 43-Jähriger, der in Russland geboren worden war.

Das Paar und der 43-Jährige lebten, verriet die Anklage, zur Tatzeit zusammen in einem Objekt in Dinklage. Die Wohnräume waren abgetrennt; die Küche aber war gemeinsam zu benutzen. In der kam es am 18. November 2023 zu einer Auseinandersetzung zwischen der Angeklagten und dem Zeugen. Ein Messer spielte auch eine Rolle, es wurde aber damit nur gefuchtelt. Die Frau rief über Handy ihren Mann an, der als Stallreiniger tätig war, und der kam sofort nach Hause, um seiner damals noch schwangeren Gattin zu Hilfe zu kommen.

„Ukrainer und Russe verstanden sich wieder. Es wäre wünschenswert, wenn das unter den kriegsführenden Ländern auch so wäre.“

Es kam, was kommen musste. Die Männer schlugen sich, landeten beide auf dem Fußboden. Die Frau soll dann den späteren Zeugen getreten haben. Die Polizei wurde gerufen. Als die kam, war aber schon fast alles vorbei und der Zeuge machte an den nächsten Tagen seine Aussage bei den Beamten. Er hatte schon einige Verletzungen, erklärte aber später, dass es ganz so schlimm nicht war.

Die beiden Dolmetscherinnern stellten zunächst einmal fest, dass eine von ihnen bei dem Verfahren auch genügt hätte. Es wurde nur russisch gesprochen. Für die Angeklagte, gerade 20 Jahre jung, galt als Heranwachsende noch das Jugendstrafrecht. Wobei es insgesamt um die Bestrafung des Ehepaares ging.

Der Staatsanwalt vertrat die richtige Auffassung, das Ganze einzustellen und den beiden Angeklagten eine geringe Geldauflage von je 150 Euro aufzugeben. Denn das Paar und der Opferzeuge wohnen inzwischen in verschiedenen Wohnungen und sehen sich nicht mehr. Dem Vorschlag folgte die Jugendrichterin und benannte als Geldempfänger den Jugendhilfe-Verein des Kreises Vechta.

Fazit: Im Gericht kehrte Frieden ein. Ukrainer und Russe verstanden sich wieder. Es wäre wünschenswert, wenn das unter den kriegsführenden Ländern auch so wäre.


Zur Person:

  • Klaus Esslinger ist Gerichtsreporter.
  • Er war viele Jahre Lokalchef der Oldenburgischen Volkszeitung.
  • Den Autor erreichen Sie unter redaktion@om-medien.de.

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