Zurück bekommen wird er seinen Führerschein nicht einfach so. Vor Gericht allerdings lief es für einen 20-Jährigen aus der Gemeinde Bakum gar nicht schlecht. Ihm wurde eine Trunkenheitsfahrt in drei Fällen vorgeworfen. Zeitpunkt: Stoppelmarkt.
Der junge Mann hatte zur Tatzeit einen Blutalkoholgehalt von 2,54 Promille gehabt. Der Kommentar des Sachverständigen war: „Unauffällig“. Der junge Mann hatte auf der Westerheide gefeiert bis morgens um 6 Uhr. Im Verlauf des Tages, erklärte der reuige Sünder, habe er sich dann mit Bekannten getroffen. Er habe weiter Alkohol getrunken und sei am Abend wieder zum Stoppelmarkt. Mit dem Fahrrad sei er dann nach Hause. Allerdings sei er aus irgendwelchen Gründen doch noch ins Auto gestiegen und losgefahren.
Nun soll mit dem Alkohol Schluss sein
"Ich wusste ab mittags nichts mehr." Er müsse dann mit dem Wagen von der Straße abgekommen und im Graben gelandet sein. Zu Fuß sei er nach Hause gegangen, habe den Trecker geholt, das Auto aus dem Graben gezogen und habe es auf den Acker gestellt. Dabei, so der 20-Jährige, sei er wohl gesehen worden.
Die Polizei kam. Der Führerschein wurde eingezogen. Er sei sofort nach dem Zwischenfall zur Suchtberatung gegangen und habe an 5 Stunden Beratung teilgenommen. Mit dem Alkohol sei jetzt Schluss.
Staatsanwalt und Verteidiger waren sich einig; die Jugendrichterin folgte ihnen auch mit dem Urteil: Noch 3 Monate Führerschein-Sperre, da diese schon 7 Monate andauert und 300 Euro an den „Bund gegen Alkohol“ zahlen. Denn den Beteiligten war klar, dass der junge Mann die Fahrerlaubnis vom Landkreis so nicht wiederbekommt und eine nicht ganz einfache MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) schaffen muss. Dadurch wird nach dem Entzug der Fahrerlaubnis die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr überprüft.