Die Oldenburger Staatsanwaltschaft prüft derzeit Unterlagen und Computerdaten eines Arztes aus dem Cloppenburger Nordkreis auf möglicherweise fehlerhafte Abrechnungen. „Da geht es um einen niedrigen sechsstelligen Betrag, also etwa rund 200.000 bis 300.000 Euro“, sagt Staatsanwalt Thorsten Stein von der Pressestelle und weist damit Gerüchte zurück, die von Steuerhinterziehung in Millionenhöhe sprechen.
Man könne, so Stein, derzeit noch nicht einmal von Abrechnungsbetrug sprechen. „Fehlerhafte Abrechnungen passieren schnell, etwa wenn eine medizinische Maßnahme in Teilen von einer Arzthelferin statt vom Arzt selbst durchgeführt wurde“, erläutert der Staatsanwalt. „Das wird dann leicht mal versehentlich vollständig abgerechnet, obwohl das nicht zulässig ist.“ Weitere Einzelheiten wollte Stein, der eigenen Aussagen zufolge mehrere Anfragen zu dem Thema bekommen hatte, derzeit nicht machen.