Das Bistum Münster und der Trägerverein der Kommission zur unabhängigen Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Münster (UAK) haben jetzt in Münster eine Vereinbarung geschlossen, die die Grundlage für die weitere unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Diözese durch die Kommission darstellt. Für den Trägerverein unterschrieben die Vorsitzenden Melanie Hach und Prof. Dr. Christian Schrapper die Vereinbarung, für das Bistum Münster unterzeichneten sie Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp und der Offizial des Offizialatsbezirks Oldenburg, Weihbischof Wilfried Theising.
Ausgangspunkt der UAK und der Vereinbarung ist die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der Katholischen Kirche in Deutschland“, die 2020 zwischen dem unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz vereinbart wurde. Daraus hat sich für das Bistum Münster eine Aufarbeitungskommission aus zurzeit 8 Personen gebildet. Aufgabe dieser ehrenamtlichen Kommission ist es, die Aufklärung und Aufarbeitung unabhängig von kirchlichem Einfluss voranzubringen und so Hilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche im Bistum Münster zu leisten.
Sonderweg im Bistum Münster: Mitglieder der Kommission werden nicht vom Bischof berufen
Das Bistum Münster stellt der UAK für ihre Arbeit 1,485 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld soll in den kommenden 3,5 Jahren primär zur Finanzierung einer hauptamtlich besetzten Arbeitsstelle eingesetzt werden, die erforderlich ist, um die anspruchsvollen Aufgaben der Kommission erfüllen zu können. Die finanziellen Mittel wurden vom Kirchensteuerrat des Bistums bewilligt.
Um den vom Bistum Münster unabhängigen Charakter der UAK zu unterstreichen, werden die Mitglieder – anders als in anderen Bistümern – nicht vom Bischof von Münster berufen. Die Mitglieder sind nicht an Weisungen gebunden und nur ihrem persönlichen Gewissen verpflichtet. Die UAK arbeitet völlig außerhalb kirchlicher Strukturen und Verantwortlichkeiten. Mitglieder der achtköpfigen UAK sind drei Betroffene sexueller Gewalt.
Einer von ihnen ist Bernd Theilmann: Er hatte den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch Bernard Janzen aus Neuenkirchen 1994 öffentlich gemacht. Der Auslöser seines Protestes war das Vorhaben der Gemeinde, die örtliche Haupt- und Realschule in Bernard-Janzen-Schule umzubenennen. Ebenfalls in der Kommission vertreten sind: Melanie Hach, Dr. Hans Jürgen Hilling, zwei vom Land NRW vorgeschlagene Mitglieder: Prof. Dr. Angela Faber und Prof. Dr. Christian Schrapper sowie drei vom Bistum vorgeschlagene Mitglieder (Regina Laudage-Kleeberg, Prof. Dr. Thomas Großbölting, und Prof. Dr. Thomas Schüller).
„Die Betroffenen bestimmen selbst darüber, ob und in welcher Weise eine weitere Aufarbeitung erfolgt bzw. ob sie an geeignete weiterführende Stellen weitergeleitet werden möchten“, sagt Schrapper. Die UAK werde keine eigene Beratungsstelle aufbauen, sondern hierfür ein Netzwerk verfügbarer Beratungen, Unterstützungen und Hilfen knüpfen, die Betroffene zuverlässig und für sie erreichbar in Anspruch nehmen können.
- Info: Kontakt kann über die Mail-Adresse: kontakt@uak-muenster.de aufgenommen werden. Eine Telefonhotline, regelmäßige Kontakte in den Regionen des Bistums und öffentliche Veranstaltungen sollen spätestens nach dem Sommer folgen.