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Risse im Keller: Nachbar klagt gegen Brasserie-Neubau

Ein Jahr lang hat sich der Bau in der Stadtmitte verzögert. Nun zieht der Eigentümer des "Hochzeitshauses" vor Gericht: Sein Gebäude sei schwer beschädigt worden. Die Investoren bestreiten das.

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Streit um Wasser im Keller: Das "Hochzeitshaus" (rechts) klagt jetzt gegen die Baugenehmigung. Foto: Kreke

Streit um Wasser im Keller: Das "Hochzeitshaus" (rechts) klagt jetzt gegen die Baugenehmigung. Foto: Kreke

Klage gegen den Bau des neuen Wohn- und Geschäftshauses in der Cloppenburger Stadtmitte an der Mühlenstraße 8 bis 10 hat ein Nachbar eingereicht. Der Eigentümer des "Hochzeitshauses Niedersachsen" (ehemals Brautmoden Thole) wendet sich juristisch gegen die Baugenehmigung der Stadt für das Projekt, das mehr Gastronomie und Wohnraum verspricht. Das bestätigt der Stellvertreter des Bürgermeisters, Wigbert Grotjan.

Da die Klage keine aufschiebende Wirkung hat, können die Bauarbeiten fortgesetzt werden, erklärte Grotjan. Nach rund einem Jahr Verzögerung durch technische Probleme im Untergrund und juristische Streitigkeiten wird erst seit zwei Wochen wieder an der Tiefgarage des neuen Gebäudes gearbeitet. Neben einer großen Brasserie zur Stadtmitte hin plant das Investoren­-Ehepaar Doris und Dr. Jürgen Vortmann ein kleines Restaurant und 22 Wohnungen. Zudem soll entlang des "Hochzeitshauses" eine teilweise überbaute Passage zum Stadtpark entstehen. Eine Begründung der Klage liegt der Stadt zwar noch nicht vor. Die lieferte der in Berlin lebende Eigentümer der Immobilie allerdings auf Nachfrage von OM online mündlich nach.

Berliner Unternehmer beklagt "extreme" Schäden

Sein Gebäude Mühlenstraße Nr. 6 habe schon während der Gründungsarbeiten nebenan "extrem gelitten", sagte der Geschäftsführer, Christoph Manhart, der das Familienunternehmen in Cloppenburg vor 4 Jahren erworben hat. "Der Keller ist überflutet, in den Mauern sind Risse", beklagt er. Ob das an den Fundamentarbeiten auf der Parzelle des abgerissenen Hotels Eckmeyer liegt, sei zwar "rechtlich strittig", räumt Manhart ein. Da das Haus jedoch 60 Jahre lang stabil gestanden habe, sieht er seine neuen Nachbarn in der Verantwortung. Vortmann bestreitet das.

Investor: Nachbar reagierte nicht auf Warnhinweis

Seiner Schilderung zufolge musste wegen der neuen Fundamente mit 8 Meter tiefen Spundwänden ein alter Regenwasserschacht auf seinem Grundstück beseitigt werden. Das Problem: Dort floss auch das Wasser vom Dach des "Hochzeitshauses" ab. Manhart habe auf den rechtzeitigen Hinweis, dass er sich um eine neue Entwässerung kümmern müsse, nicht reagiert, behauptet der Cloppenburger. Aus dem alten Fallrohr sei der Regen daraufhin zwischen die neue Spundwand und den Keller geströmt.  Als Manhart deshalb Schadenersatzansprüche stellte, schickte Vortmanns Versicherung einen Sachverständigen. Dessen Urteil lautet angeblich "selbst verschuldet", sagt der Investor.

Teurer "Kompromiss": 60.000 Euro flossen schon

Der Haussegen hing schon lang zuvor schief. Manhart erwirkte bereits vor Monaten eine einstweilige Verfügung, weil die Investoren zur Abstützung der Spundwände Verstrebungen unter das Nachbargrundstück trieben – "ohne den Keller zu berühren", wie Vortmann betont. Das Landgericht Oldenburg urteilte jedoch, die Investoren hätten vorher eine Entschädigung für die (grundsätzlich zulässige) Nutzung des fremden Bodens aushandeln müssen. Das Gericht schlug nach Darstellung von Vortmann maximal 30.000 Euro vor. Die Investorengemeinschaft zahlte nach eigenen Angaben fast das Doppelte, um einen langwierigen Prozess zu vermeiden. "Das Verfahren hätte uns sonst 2 Jahre gekostet", erklärt der Wirtschaftsjurist den teuren "Kompromiss".

Sein Nachbar aus Berlin beklagt unterdessen einen angeblichen Mangel an nachbarschaftlicher Absprache und Rücksicht. "Ich habe grundsätzlich gar keine Einwände gegen das Vorhaben", stellt der Geschäftsführer klar. "Im Gegenteil: Das ist für Cloppenburg eine Bereicherung. Das wertet die ganze Ecke auf." Aber: "Die Art und Weise macht es den Nachbarn nicht leicht."

Vortmann kann den Vorwurf nicht nachvollziehen. Lange vor dem ersten Spatenstich reiste er mit seiner Partnerin nach Berlin, um dem Inhaber des Hochzeitshauses die Pläne vorzustellen, betont er. Angesichts der aktuellen Konflikte habe er dem Nachbarn mehrfach ein klärendes Gespräch auf der Baustelle angeboten, sagt Vortmann. Dazu sei es jedoch nie gekommen. Stattdessen sei seiner Frau die Tür gewiesen worden, als sie sich nebenan die Schäden im Keller ansehen wollte.

Der nächste Ärger: Dachkante ist Neubau im Weg

Die Fronten sind also verhärtet und eine Einigung rückt in weite Ferne. Denn schon droht der nächste Konflikt: Weil der Neubau über der Passage bis an das "Hochzeitshaus" heranrückt, steht der Dachüberstand des Altbaus im Weg. Denn der ragt über die Grundstücksgrenze hinweg auf die Neubau-Parzelle. Ein "Mauereinzug" aus Rücksicht auf Manharts Geschäftshaus wäre laut Vortmann rechtlich nicht möglich, denn: "Wir sind zur Grenzbebauung verpflichtet."

Obendrein müsste bei einer Planänderung voraussichtlich die gesamte Statik ein weiteres Mal neu berechnet werden. Die Kosten: rund 30.000 Euro. Der Streit dreht sich also auch um hohe Kosten, hüben wie drüben. Denn sollte die Baugenehmigung Bestand haben, müsste das "Hochzeitshaus" sein Dach umbauen.

Da war die Welt noch in Ordnung: Den Baubeginn feierten Jürgen und Doris Vortmann (rechts) mit ihren Maklern Cecilia und Ralf Korte erst vor 9 Tagen. Foto: KrekeDa war die Welt noch in Ordnung: Den Baubeginn feierten Jürgen und Doris Vortmann (rechts) mit ihren Maklern Cecilia und Ralf Korte erst vor 9 Tagen. Foto: Kreke

Die Stadt geht naturgemäß davon aus, dass ihre Genehmigung rechtens ist. Für den Streit um die Fundament-Streben und den Kellerschaden trage die Verwaltung ohnehin keine Verantwortung, meint der Stellvertreter des Bürgermeisters. Denn dabei handelt es sich um eine privatrechtliche Frage, die nicht von der Bauaufsicht geregelt werde, teilte Grotjan mit.  

Formaler Einwand der Stadt wahrscheinlich haltlos

Die Klage mit formalen Einwänden zu erschüttern, ist der Verwaltung allerdings nicht gelungen. Sie hatte intern angenommen, der Kläger habe eine entscheidende Frist verpasst. Nachdem die Stadt seinen Widerspruch gegen die Baugenehmigung abgewiesen hatte, sollte mehr als ein Monat verstrichen sein. Nach Informationen der Redaktion vergingen jedoch nach dem Ausstellungsdatum des Bescheids (6. März) 3 Tage, ehe der Brief das Rathaus verließ und zur Post kam. Damit dürfte Manharts Anfechtung noch innerhalb der zulässigen Bedenkzeit liegen. Denn entscheidend ist der Zeitraum zwischen dem tatsächlichen Versand und dem Empfang des Widerspruchs, erklärten 2 (an diesem Streit unbeteiligte) Juristen auf Nachfrage.

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