Die Polizei warnt vor gefälschten Mails und Briefen des Bundeszentralamts für Steuern. Die Empfänger werden laut Mitteilung dazu aufgefordert, einen angeblichen „Verspätungsaufschlag“ wegen einer zu spät eingereichten Steuererklärung zu zahlen. Dabei handele es sich um Betrug.
Die Empfänger werden demnach unter Druck gesetzt, sich bei Nichtzahlung mit weiteren „Vollstreckungs-Maßnahmen“ konfrontiert zu sehen. „Diese können unter anderem zur Pfändung sowie zur Erhebung weiterer Verzugszuschläge und Vollstreckungskosten führen“, heißt es weiter. Das ist jedoch nicht der Fall.
Ein Steuerbüro aus Dinklage hatte der Polizei Anfang Mai ein solches Schreiben eines Mandanten zukommen lassen. Dieser sollte im konkreten Fall 500 Euro „Verspätungsaufschlag“ auf ein spanisches Konto überweisen. Als ihm dieser Umstand verdächtig vorkam, wandte er sich an seinen Steuerberater.
Auch das Bundeszentralamt für Steuern warnt vor der betrügerischen Masche und klärt auf seiner Homepage auf, Anhänge betrügerischer E-Mails nicht zu öffnen und auf die Schreiben nicht zu reagieren. Weitere Informationen – auch zu anderen Betrugsversuchen im Kontext des Themas „Steuern“ – gibt es unter www.bzst.de.