Der zweite Jahreswechsel unter Pandemie-Bedingungen steht vor der Tür – heißt: Versammlungen zu Silvester und Neujahr sind verboten, an öffentlichen Orten soll es kein Feuerwerk geben und auch der Verkauf von Böllern ist nicht erlaubt. Kontrolliert werden die Regeln vor Ort von den Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta. Sie wollen in diesem Jahr wieder verstärkt Präsenz zeigen und auch die Einhaltung der niedersächsischen Corona-Verordnung sowie der jeweiligen Allgemeinverfügung der Kreise Cloppenburg und Vechta kontrollieren. Das geht aus einer Pressemitteilung der Polizei hervor. Verstöße sollen – falls nötig – als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt werden.
Seit Heiligabend gilt in Niedersachsen die sogenannte Weihnachts- und Neujahrsruhe, die bis zum 15. Januar anhält. Am Montag (27. Dezember) wurden zudem die Kontaktbeschränkungen verschärft. Seitdem dürfen sich Geimpfte und Genesene privat nur mit maximal 10 Personen treffen. Für Ungeimpfte gilt, dass Zusammenkünfte nur mit 2 weiteren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes erlaubt sind.