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Politik gibt grünes Licht für Beregnungsverbot

Sprengen von Wasser wird im Landkreis Vechta von 12 bis 18 Uhr verboten. Da sind sich alle Abgeordneten im Umweltausschuss einig.

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Wasserkanone: Beregnung eines Maisfeldes. Foto: dpa/Hollemann

Wasserkanone: Beregnung eines Maisfeldes. Foto: dpa/Hollemann

Die Vechtaer Kreisverwaltung hat für die geplante Einschränkung der Wassernutzung vor Ort die Rückendeckung der Politik: Der Bau-, Struktur- und Umweltausschuss des Kreistags gab dafür am Donnerstagabend ein einstimmiges Votum ab.

Demnach soll angesichts niedriger Grundwasserstände nach den Trockenjahren 2018 und 2019 die "Überkopfberegnung" von privaten und öffentlichen Grünflächen sowie von land- und forstwirtschaftlichen Flächen zeitlich begrenzt werden. Der Kreistag muss nicht mehr darüber befinden.

"Wir behandeln alle gleich."

Winfried Stuntebeck, Umweltamtsleiter

Vorgesehen ist, ab sofort bis Ende Oktober zwischen 12 und 18 Uhr eine Beregnung mit Anlagen zu verbieten, die das Wasser über die Luft verteilen. Von der Beschränkung sollen alle Wassernutzer vor Ort betroffen sein – egal, ob sie Wasser aus einem eigenen Brunnen fördern oder aus dem Trinkwassernetz entnehmen. Umweltamtsleiter Winfried Stuntebeck betonte vor der Abstimmung: "Wir behandeln alle gleich." Zwischen Landwirtschaftlicher Fläche, Sport- oder Golfplatz werde kein Unterschied gemacht.

Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen

Regeln soll das eine Allgemeinverfügung. Bei Verstößen können Strafzahlungen bis zu 50.000 Euro drohen. Stuntebeck sagte aber: "Ich mache deutlich: Es ist nicht unser Ziel, Bußgelder zu akquierieren oder den Leuten auf die Finger zu gucken." Es gebe bei Hinweisen zwar Kontrollen und gegebenenfalls Sanktionen. Ziel sei es aber, das Wasser effektiver und damit sparsamer zu nutzen, da beim Sprengen in der Mittagshitze bis zu 30 Prozent des kostbaren Guts verdunsten würden.

Erfolge die Beregnung zu den künftig erlaubten Zeiten, komme bei der Pflanze mehr Wasser an. "Wir nehmen niemandem die Mengen weg, es geht um eine zeitliche Verlagerung", hatte Stuntebeck erklärt. Und: "Wir hoffen auf die Akzeptanz der Bevölkerung." Als Vorbild gilt das Vorgehen im Landkreis Osnabrück.

"Die Verdunstung ist das Problem"

Hartmut Koch, SPD-Abgeordneter

"Wir haben den Fokus auf die Beregnungskanonen", erklärte Stuntebeck. Die zeitliche Einschränkung der Beregnung sei eine "praktikable, vernünftige Herangehensweise". Und: Die niedrigen Grundwasserstände könnten nicht ignoriert werden.

Der SPD-Abgeordnete Hartmut Koch erklärte, dass der Wert der Maßnahme "in erster Linie in einer Schärfung des Bewusstseins liegt". Wenn man sehe, wie das Wasser ins Firmament geschossen werde, dann sei dies ein „Schauspiel der Verschwendung", das "geradezu obszön" sei.

Koch zitierte auch einen Brief eines Gemüseanbau-Unternehmers, in dem dieser fordere, die Beregnung mit Schläuchen und Düsenwagen zu jeder Zeit zuzulassen, da es keine Abdrift des Wassers dadurch gebe. Koch: "Das ist nicht das Problem, sondern die Verdunstung ist das Problem."

André Hüttemeyer von der CDU sah einen ersten maßvollen Schritt hin zu einem Wassermanagement. Josef Diersen von den Grünen regte an, die Tröpfchenberegnung (Leitungen am Boden) zu fördern.

Amtsleiter Stuntebeck hatte zuvor diese Fakten genannt: In 81 Prozent der Grundwasserstandsmessstellen waren die Tiefstände im Jahr 2019 niedriger als im Zeitraum von 1988 bis 2017. Auch derzeit gebe es verbreitet ein niedriges Niveau. Das gelte insbesondere für Damme und Visbek. Es fehle an Niederschlägen.

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz teilte auf Anfrage von OM-online mit: "Bewässerungsverbote zu bestimmten Tageszeiten helfen dabei, die Verluste durch Verdunstung zu reduzieren und tragen somit zu einem sparsamen Umgang mit Wasser bei." Angesichts der weiterhin angespannten Grundwasserstandssituation sei "ein sparsamer Umgang mit dem Grundwasser grundsätzlich sinnvoll".

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