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Oma schlägt Mutter vor den Augen der Ur-Enkel

Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Vor dem Strafgericht des Amtsgerichtes Vechta hatte sich eine ältere Dame aus Lohne wegen einer Körperverletzung zu verantworten.

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Familien-Sachen gibt es, die gibt es gar nicht. Oder? Vor dem Strafgericht des Amtsgerichtes Vechta hatte sich eine ältere Dame aus Lohne wegen einer Körperverletzung zu verantworten. Na ja, Körperverletzung?

Der Reihe nach: Eine 28-Jährige wollte ihre zwei Kinder zum Vater der Sprösslinge bringen; das Paar lebt getrennt. Am Gartentor empfangen wurde sie, heißt es in der Anklageschrift, von der Großmutter ihres Ex. Während die Kinder zum Papa liefen, bekam die 28-Jährige von der Ur-Großmutter ihrer Kinder einen Schlag ins Gesicht und den Hinweis, sie solle verschwinden. Der Vater der Kinder schaltete sich ein. Er brachte den Nachwuchs und die 28-Jährige nach Hause.

Angeklagte muss 500 Euro zahlen

In der Verhandlung wurde mehr als deutlich, dass es zwischen der Oma ihres ehemaligen Partners und der jungen Mutter schon zuvor Streit gegeben hatte. Die ältere Dame wollte die 28-Jährige nicht mehr sehen – obwohl sich das getrennt lebende Paar das Sorgerecht teilt. Schließlich wurde die Polizei informiert und deshalb kam es von der Staatsanwaltschaft zu einer Anklage. Das Gericht erließ einen Strafbefehl, damit wäre es gut gewesen.

Gegen den legte die ältere Dame aber Einspruch ein und das Ganze wurde in öffentlicher Sitzung verhandelt. Nach längerem Hin und Her kam man doch noch auf die Idee, das Verfahren einzustellen. Diskutiert wurde, ob mit oder ohne finanzielle Auflage. Schließlich kam man auf 500 Euro, die die Großmutter zu zahlen hatte. Damit endete die Familiengeschichte am Lohner Mühlenkamp. Zufrieden war niemand. Gut, dass die Ur-Enkel-Kinder nicht dabei waren. Sie hätten es auch nicht verstanden.


Zur Person:

  • Klaus Esslinger ist Gerichtsreporter.
  • Er war viele Jahre Lokalchef der Oldenburgischen Volkszeitung.
  • Den Autor erreichen Sie unter: redaktion@om-medien.de.

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