Mit dem Kuhfuß in der Hand
Ein Frührentner soll zwei Männer angegriffen haben. Die Umstände machten den Fall vor Gericht zu einem besonderen.
Otto Höffmann | 29.04.2025
Ein Frührentner soll zwei Männer angegriffen haben. Die Umstände machten den Fall vor Gericht zu einem besonderen.
Otto Höffmann | 29.04.2025

Symbolfoto: dpa
Ein Kuhfuß ist ein eisernes Werkzeug zum Herausziehen von eingeschlagenen Metallnägeln. Der Name leitet sich ab von der Form der Klauen einer Kuh. Auf jeden Fall ist der Kuhfuß ein sehr gefährliches Etwas. Und deswegen war jetzt vor dem Amtsgericht Wildeshausen ein Frührentner (43) unter anderem auch wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der Prozess gegen den uneinsichtigen Mann endete mit einer Freiheitsstrafe. Jahrzehntelange Streitigkeiten wegen Höferecht und Erbfolge waren der Tat im August 2024 in Kleinenkneten vorausgegangen. Der Angeklagte hatte sich gedanklich verfangen in verworrenen Ideen von Schuld und Sühne. Er war überzeugt, von seiner Familie ungerecht behandelt zu werden. Die Gutachterin bescheinigte ihm daher eine „wahnhafte Störung“, die zu Taten im Zustand verminderter Schuldfähigkeit führten, aber nicht zur Schuldunfähigkeit. Am Tattag packte der Mann den Kuhfuß in sein Auto und fuhr ohne Führerschein zu einem Hof, bei dem die Verhältnisse aus Sicht des Frührentners strittig sind. Dort klemmte er mit seinem Werkzeug die Hausnummern vom Felsgestein ab und besprühte diesen dann mit einer neuen Ziffer aus klebriger Masse. Dann ging es weiter zum nächsten Hof. Dort traf er den Sohn des Bauern an. Dieser sah den Angeklagten, der sich laut Aussage mit dem Kuhfuß in der erhobenen Hand dem Hofe näherte. Der Zeuge rief per Telefon seinen Vater. Nach dessen Erscheinen kam es zu einem Kampf zwischen den drei Männern. Dabei versuchte der Angeklagte mehrfach, mit dem Werkzeug den Kopf des Sohnes zu treffen. „Wenn ich dem nicht schnell genug ausgewichen wäre, hätte er mir den Schädel gespalten“, erinnerte sich der junge Mann im Gerichtssaal noch deutlich. „Dann säßen wir vor der Großen Strafkammer wegen eines Tötungsdelikts“, betonte die Richterin. Der 43-Jährige traf nicht, verletzte aber Vater und Sohn dennoch erheblich – den Vater mit einer Kopfnuss. Der Angeklagte bestritt den Kuhfuß-Angriff. „Ich habe den extra beiseite gelegt“, sagte er aus. Er habe nur reden wollen. Das Gericht glaubte ihm jedoch kein Wort. „Ich habe in meiner Laufbahn noch nie einen Angeklagten erlebt, der so wenig Reue und Einsicht zeigt", sagte die Strafrichterin. Das Strafgericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten für die Taten, begangen im „Zustand verminderterDer Frührentner bestreitet den Angriff mit dem Werkzeug
Keine Vorstrafe
Schuldfähigkeit“. Da der Angeklagte nicht vorbestraft ist, setzte das Gericht die Strafe zur Bewährung aus. An die betroffenen Hofbesitzer muss der Frührentner Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Die Bewährungszeit dauert 3 Jahre. In der Zeit darf sich der Mann nichts zuschulden kommen lassen. Sonst geht er ins Gefängnis.
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