Ein Flirt auf der Tanzfläche bleibt in Niedersachsen trotz der Wiedereröffnung von Diskotheken nach dem Corona-Lockdown ein bisschen schwierig. Anders als in der Corona-Verordnung seit Montag zunächst geregelt, gilt auf der Tanzfläche nun doch eine Maskenpflicht, teilte die Landesregierung am Mittwoch mit. Die Corona-Verordnung wird in diesem und einigen anderen Details noch einmal angepasst.
Wie einige Diskotheken in Niedersachsen hatte auch der „LIFE-Partyclub“ in Cloppenburg unter anderem damit geworben, dass keine Abstandsregeln mehr gelten. Betreiber Daniel Knorr argumentierte am Mittwochvormittag dabei auch auf der Facebookseite von OM online, dass dies durch den "Stufenplan 2.0" und die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen so möglich sei.
Die Annahme, dass keine Abstandsregeln gelten würden, ist aber falsch. Denn die Landesregierung stellte dann am Mittwochmittag klar: „Über die Pflicht ein Hygienekonzept zu erlassen, gilt auch die Abstandspflicht“, teilte Anke Pörksen, Sprecherin der Landesregierung, auf Nachfrage von OM online mit. Auch eine Begrenzung bei der Tischbelegung bestätigte sie: „Die Tische dürfen nur mit bis zu 10 Personen aus drei Haushalten belegt werden“.
Öffnung macht für Knorr unter diesen Umständen keinen Sinn
„Bei so einem Hin und Her kann man nicht planen. Montag gilt das eine und zwei Tage später gilt wieder etwas ganz anderes“, sagte Knorr im Gespräch mit OM online. Eine Öffnung mache so für ihn nun doch keinen Sinn, die Vorgaben könne er gar nicht ständig kontrollieren. „Wir warten dann noch, bis wieder mehr möglich ist“, so Knorr.
Ihn ärgere jedoch, dass er nach der Ankündigung zu Wochenbeginn in die konkreten Planungen eingestiegen ist. „Ich habe natürlich neue Ware bestellt und sie gerade eingeräumt“, sagt er. Zudem habe er für das Wochenende eine Teststation eingerichtet.
Die Masken dürfen nur abgenommen werden, wenn Gäste auf ihrem Platz sitzen
So sollen die Regeln für Discos, Bars und Clubs aussehen: Liegt die 7-Tage-Inzidenz unter 35, dürfen Bars, Diskotheken und Clubs wieder öffnen. Die Kapazität beim Publikum ist auf 50 Prozent begrenzt. Außerdem gilt ein Testpflicht für die Besucher. Die dürfen – und das wird jetzt neu geregelt – ihre Maske nur dann abnehmen, wenn sie auf ihren Plätzen sitzen.
Wie bei anderen Veranstaltungen auch, muss die Maske wieder aufgesetzt werden, sobald die Besucher den Sitzplatz verlassen. Vollständig Geimpfte müssen keinen negativen Test vorlegen. Die Testpflicht entfällt auch für genesene Personen zwischen 28 Tagen nach dem letzten positiven PCR-Test bis zum Ablauf von 6 Monaten.
Eine erhebliche Erleichterung greift unterdessen im Tourismus: Bei einer Inzidenz unter 35 entfällt für Hotels, Ferienwohnungen und andere Quartiere die eintägige Wiederbelegungssperre.