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Knochenfunde bleiben in der Grabstelle

Grabbeigaben finden sich nach einem viertel Jahrhundert kaum noch in der Erde wieder, zumal mit dem Bagger gearbeitet wird und nicht mit einem Sieb.

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Letzte Ruhestätte: Ist keine weitere „Miete“ gewünscht, wird die Fläche freigegeben und kann für Beerdigungen wieder genutzt werden. 25 Jahre müssen aber seit der letzten Bestattung vergangen sein. Foto: Thomas Vorwerk

Letzte Ruhestätte: Ist keine weitere „Miete“ gewünscht, wird die Fläche freigegeben und kann für Beerdigungen wieder genutzt werden. 25 Jahre müssen aber seit der letzten Bestattung vergangen sein. Foto: Thomas Vorwerk

Sterben ist ein Thema, das man gerne ausblendet, doch der Tod gehört nun mal zum Leben. Und dazu gehört auch das Begräbnis. Urnenbeisetzungen sieht man in jüngster Zeit auch in Südoldenburg, wenngleich die Erdbestattung hier immer noch die Regel ist. Und dabei stellte sich einem Leser die Frage: Was passiert eigentlich mit Gräbern, die nicht mehr genutzt werden?

„In Emstek ist die Nutzung auf 25 Jahre festgelegt und kann auf Wunsch verlängert werden.“

Emsteks Kirchenprovisor Heinz Preger über die Nutzung von Grabflächen

Aufgelassen werden diese letzten Ruhestätten, wenn die Angehörigen sie nicht mehr länger beanspruchen. So schnell geht das aber nicht, wie Emsteks Kirchenprovisor Heinz Prenger erklärt. „In Emstek ist die Nutzung auf 25 Jahre festgelegt und kann auf Wunsch verlängert werden“, erklärt er auf Nachfrage. Empfohlen werde eine Ruhezeit von 20 bis 25 Jahren, denn je nach Bodenverhältnissen verläuft der Zersetzungsprozess unterschiedlich. „In Halen beispielsweise haben wir auf dem Friedhof eine große Lehmschicht. Dort dauert es länger.“ In der Umgebung gebe es aber auch Gräberfelder, wo nur eine Frist von 20 Jahren vorgesehen sei. Gleichwohl: Auch die Gestaltung kann einen Einfluss auf das haben, was knapp zwei Meter unter der Oberfläche passiert. Deshalb sind in Emstek beispielsweise keine großen Grabplatten zulässig, die den Boden versiegeln. Detaillierte Erklärungen, was erlaubt ist und was nicht, findet man in der Friedhofsordnung auf der Homepage der Pfarrgemeinde.

Wenn es keine weiteren Angehörigen gibt, die dort eine Grabstätte für die Zukunft beanspruchen, wird die Parzelle neu vergeben. Aber was passiert mit den Überresten? Die Knochen zersetzen sich in dieser Zeit nicht. Sollten Gebeine beim nächsten Aushub zum Vorschein kommen, verbleiben sie an Ort und Stelle und das neue Begräbnis findet darüber statt. Ähnlich verhält es sich auch, wenn in einem Familiengrab eine Stelle belegt wird, an der vor Jahrzehnten bereits ein Vorfahre beigesetzt wurde. Auch darüber ist eine Bestattung möglich – mindestens aber 25 Jahre müssen vergangen sein.

Trauringe bleiben meistens beim Ehepartner

Doch es sind nicht nur die Knochen, die übrig bleiben, denn Angehörige wollen sich auch mit persönlichen Grabbeigaben von dem lieben Verstorbenen verabschieden. Von Kreuzen und Rosenkränzen findet man aber nach der langen Zeit kaum etwas wieder. Zumal der Aushub mit dem Bagger erfolgt und entsprechend kleine Stücke gar nicht auffallen. Mit Schmuck verhält es sich ähnlich. „Trauringe behalten in dieser Region aber ohnehin zumeist die Ehepartner“, sagt Prenger. Dass anderer Schmuck bei neuerlicher Belegung gefunden wurde, davon ist dem Provisor nichts bekannt.

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