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Kirchliches Strafverfahren gegen früheren Dompropst Schulte

Der Verdacht: Der gebürtige Cloppenburger soll seine Autorität missbraucht haben. Auch ein kirchliches Verwaltungsstrafverfahren ist in Vorbereitung. Das sind die Hintergründe.

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Der ehemalige Dompropst Kurt Schulte. Archivfoto: dpa/Bernd Thissen

Der ehemalige Dompropst Kurt Schulte. Archivfoto: dpa/Bernd Thissen

Der frühere Münsteraner Offizial, Dompropst und Domkapitular Kurt Schulte (58) wird sich jetzt in einem kirchlichen Strafverfahren verantworten müssen. Das teilt das Bistum Münster mit. Gegen den gebürtigen Cloppenburger, der im Jahr 2010 in Vechta und Dinklage als Pfarrer sowie in Lohne als Kaplan gearbeitet hatte, gibt es Vorwürfe von grenzüberschreitenden, unangemessenen Verhalten.

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte in dem Fall, der im Juli 2022 zu seiner Beurlaubung führte, wegen fehlenden Anfangsverdachts zunächst keine Ermittlungen aufgenommen. In der Folge gab es dann einen weiteren Vorwurf. Auch dieser ist bei der Staatsanwaltschaft Münster angezeigt worden. Obwohl die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in diesem zweiten Fall noch nicht abgeschlossen sind, hatte der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, die nun abgeschlossene kirchenrechtliche Voruntersuchung wegen aller Vorwürfe angeordnet. Diese komme zu dem vorläufigen Ergebnis, dass Schulte seine Autorität gegenüber von ihm abhängigen Personen für grenzüberschreitende Verhaltensweisen missbraucht haben soll; bis zum Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung, betonte das Bistum.

Hat Schulte vertrauliche Unterlagen weitergegeben?

Genn habe sich an den Vatikan gewandt, damit dort die Entscheidung getroffen werde, wo das Strafverfahren geführt werden solle. Sicher sei, dass es wegen möglicher Befangenheit nicht in Münster sein werde. Mit diesem Vorgehen folge Bischof Genn der Empfehlung, die die nun abgeschlossene kirchenrechtliche Voruntersuchung ausgesprochen habe, heißt es in der Mitteilung von Mittwochvormittag. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens bleibe Schulte beurlaubt; bis dahin werde er auch keine priesterlichen oder seelsorglichen Tätigkeiten ausüben (abgesehen von zwei Gottesdiensten im engsten Familienkreis). 

Zudem werde es gegen Schulte auch ein zusätzliches, weiteres kirchliches Verwaltungsstrafverfahren geben, das der Offizial des Bistums Osnabrück führen werde. Kläger seien das Bistum Münster und das Domkapitel am St.-Paulus Dom. Es bestehe der Verdacht, dass Schulte unbefugt vertrauliche Unterlagen, darunter auch Personalunterlagen, an Dritte weitergegeben habe. Dieser Sachverhalt sei seinerzeit auch der Anlass für die endgültige Entpflichtung von Schulte im September 2022 gewesen.


Fakten:

  • Als Dompropst stand Kurt Schulte seit 2013 an der Spitze des Münsteraner Domkapitels. Dieses ist vor allem für die Feier der Gottesdienste im St.-Paulus-Dom zuständig.
  • Das Domkapitel wählt zudem den Bischof.
  • Als Offizial leitete Schulte seit 2010 das Offizialat, das Münsteraner Kirchengericht.
  • Für den Ablauf des nun kommenden kirchlichen Strafverfahrens und auch für das Verwaltungsstrafverfahren stellt das Kirchenrecht die Regelungen auf.
  • Bekannte Kirchenstrafen, die ausgesprochen werden können, sind etwa die Untersagung der Ausübung gottesdienstlicher Handlungen, das Verbot, das Amt des Priesters weiter auszuüben (Suspendierung) oder auch die Entlassung aus dem Klerikerstand.

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