Kein Prozess um Nazi-Grölerei auf Schützenfest in Bunnen
Die Anklage vor dem Landgericht wird nicht zugelassen. Die Entscheidung des Cloppenburger Amtsgerichtes hat damit Bestand.
Franz-Josef Höffmann | 19.12.2024
Die Anklage vor dem Landgericht wird nicht zugelassen. Die Entscheidung des Cloppenburger Amtsgerichtes hat damit Bestand.
Franz-Josef Höffmann | 19.12.2024
Das Video aus dem Bunner Schützenzelt ging viral. Archivfoto: dpa
Die beiden Jugendlichen, die auf dem Schützenfest in Bunnen wegen Nazi-Grölereien (Deutschland den Deutschen, Ausländer raus) aufgefallen und wegen Volksverhetzung angeklagt worden waren, müssen sich wegen der Geschehnisse nicht vor Gericht verantworten. Das hat das Oldenburger Landgericht am Donnerstag entschieden und damit die Position des Cloppenburger Amtsgerichtes gestärkt. Als zuständiges Gericht hatte das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt und die Anklage (Volksverhetzung) der Oldenburger Staatsanwaltschaft nicht zugelassen. Es fehle ein hinreichender Tatverdacht. Das einfache Skandieren der Parolen reiche nicht aus. Es müssten Aufruf und das Aufstacheln zu Hass und Hetze dazukommen, um den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen, so das Cloppenburger Jugendgericht. Gegen die Entscheidung des Jugendgerichtes hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt – ohne Erfolg wie sich jetzt zeigt.
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