Hochbetrieb wegen Straftat unter Ex-Verliebten
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt: nur Streitereien oder doch Vorwürfe mit Substanz? Der Prozess ging anders aus, als erwartet.
Klaus Esslinger | 22.12.2024
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt: nur Streitereien oder doch Vorwürfe mit Substanz? Der Prozess ging anders aus, als erwartet.
Klaus Esslinger | 22.12.2024

Zuhörer bei Strafgerichtsverfahren sind selten. Kürzlich sah der Gerichtsreporter über zehn Damen und Herren aus Lohne auf dem Flur des Strafgerichtes stehen, in zwei Gruppen. Was war los? Es ging um Körperverletzung: Angeklagt war ein 27-Jähriger und die Nebenklägerin war eine Gleichaltrige. Die über zehn Zuhörer waren je zur Hälfte für den einen, die anderen für die Antragstellerin. Als Zeugen traten fünf Personen auf. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, die Gleichaltrige während ihrer Beziehung zweimal gewürgt und öfter geschlagen zu haben. Das bestritt der Angeklagte, man habe sich schon öfter auch lautstark gestritten, zu einer Backpfeife könne es auch schon mal gekommen sein, ansonsten aber, man habe sich getrennt und er sei mit der besten Freundin seiner Anklageurheberin zusammen. „Alles von gestern, vorgestern und keine Beweise, alles herum gesprochene Streitigkeiten.“ Es sei alles gut. Er wisse aber, dass die Ex schon öfter mit Beschuldigungen vorgegangen sei. Beim Hören der Zeugen wurde deutlich, dass die einen für die Anklageurheberin und die andere Hälfte für den Angeklagten aussagen. Mann konnte feststellen, dass sie jeweils um eine Zeugenaussage gebeten worden waren. Blöd war nur, die Erstattung der Anzeige war weit über 2 Jahre her, die aufnehmende Polizeibeamtin war schon über 2 Jahre im Ruhestand und hatte sich erst einmal erkundigen müssen. Auch sonst war es schwierig, sich an Details zu erinnern. Ob ein Bügelbrett beim Streit kaputtging, die neue Freundin, gute Ex-Freundin der Nebenklägerin, eine Klatsche ins Gesicht bekam, ob die angeblich Geschlagene ärztlich behandelt wurde? Alles von gestern, vorgestern und keine Beweise, alles herumgesprochene Streitigkeiten. Das Gericht kam nach einem nichtöffentlichen Rechtsgespräch dazu, das Verfahren einzustellen. Dem wurde zugestimmt und der Angeklagte muss 300 Euro an Hilfe für krebskranke Kinder zahlen. Ob die Gruppe anschließend gemeinsam Essen ging, blieb unbekannt.Zur Person:
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