Geflügelpest: Landkreis Cloppenburg hebt Stallpflicht auf
Die Behörde hat sich mit den Nachbarlandkreisen und dem Land abgestimmt. Geflügel darf ab Freitag wieder draußen gehalten werden.
Lars Chowanietz | 18.05.2021
Die Behörde hat sich mit den Nachbarlandkreisen und dem Land abgestimmt. Geflügel darf ab Freitag wieder draußen gehalten werden.
Lars Chowanietz | 18.05.2021
Die Hühner dürfen wieder an die frische Luft. Foto: dpa/Tittel
Der Landkreis Cloppenburg hebt die Aufstallungsanordnung für Geflügel auf. Die Stallpflicht zum Schutz vor der Vogelgrippe fällt am Freitag (21. Mai). Ab dem Stichtag dürfen die gefiederten Nutztiere (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) wieder draußen gehalten werden. Das hat die Behörde am Dienstag mitgeteilt. Bereits seit Mitte März gab es im Kreisgebiet keinen nachgewiesenen Ausbruch der Aviären Influenza mehr. Sämtliche Geflügelpest-Sperrbezirke sind inzwischen aufgehoben. Hintergrund der Festlegung auf den 21. Mai sind nach Landkreisangaben Abstimmungsgespräche mit den angrenzenden Landkreisen und dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Der Landkreis Cloppenburg hatte unter anderem zunächst wegen Geflügelpest-Fällen in der Umgebung an der Stallpflicht festhalten müssen. Ein Beobachtungsgebiet nach einem Ausbruch in der Samtgemeinde Werlte reichte bis in das Friesoyther Stadtgebiet. Jetzt hat sich die Lage offenbar entspannt: Die Behörde schätzt das H5N1-Risiko als gering ein. Wie Landkreissprecher Frank Beumker erklärte, habe es seit dem 08. Mai es keinen Ausbruch der Aviären Influenza mehr im Landkreis Emsland gegeben. Auch die Wildvogelfunde mit positiven Ergebnissen auf Erreger der Geflügelpest in der Region seien rückläufig. Im Landkreis Friesland sei der letzte Wildvogelfund am 10. Mai verzeichnet worden. Beobachtungsgebiet reichte bis in den Kreis Cloppenburg
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