Das Finanzamt Vechta informiert, dass zahlreiche Vereine in ihrem Bezirk in den kommenden Tagen ein Informationsschreiben zur Abgabe ihrer Steuererklärung erhalten. Dazu möchte das Finanzamt die Vorstände und Mitglieder der Vereine über Besonderheiten aufklären. Gemeinnützige Vereine, die nicht aufgrund umfangreicher wirtschaftlicher Betätigungen regelmäßig Steuern zahlen, werden in der Regel alle 3 Jahre geprüft, heißt es in der Pressemitteilung des Amts.
Der Prüfungszeitraum umfasst 3 Jahre. Für jedes Jahr müssten folgende Unterlagen eingereicht werden: eine detaillierte Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben, Tätigkeitsberichte sowie Protokolle der Mitgliederversammlungen und Vermögensaufstellungen zum Ende des jeweiligen Jahres. Außerdem sei es sinnvoll, eine Liste mit den aktuellen Vorstandsmitgliedern vorzulegen. Falls es seit der letzten Erklärung zu einer Satzungsänderung kam, soll auch die aktuelle Satzung eingereicht werden.
Für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit müsste die tatsächliche Geschäftsführung den satzungsmäßigen Bestimmungen entsprechen. Daher liege eine vollständige Übermittlung im Interesse der Vereine, erläutert das Finanzamt. Die Erklärung könne elektronisch über das Elster-Portal übermittelt werden. Für 2023 müssen die Steuererklärungen bis spätestens zum 31. August dieses Jahres, wenn steuerlich beraten, bis zum 31. Mai eingereicht werden. Weitere Informationen zum Thema gibt es auf den Internetseiten des Landesamtes für Steuern Niedersachsen.