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Ex-Freundin mit Sex-Videos erpresst

Ein 18-Jähriger wollte die Trennung von seiner Freundin nicht akzeptieren. Weil alle Versöhnungsversuche scheiterten, drohte der Cloppenburger die intimen Videos aus der Beziehung zu veröffentlichen.

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Symbolfoto: Bänsch

Symbolfoto: Bänsch

Das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht hat am Freitag einen 18-Jährigen  aus Cloppenburg wegen versuchter Nötigung schuldig gesprochen. Gegen den Angeklagten wurde eine Geldauflage von 700 Euro verhängt. Außerdem muss sich der 18-Jährige, der Rauschgift konsumieren soll, einer Drogenberatung stellen.

Auslöser war die Trennung von der Freundin

Hintergrund des Verfahrens war eine Erpressung. Opfer dieses Deliktes war die Ex-Freundin des Angeklagten:  Sie hatte sich von dem Angeklagten getrennt. Das wollte der 18-Jährige wohl nicht akzeptieren. Um seine Freundin zurück zu gewinnen, hatte der Angeklagte alles versucht, was noch in seinen Möglichkeiten stand. Aber alle Bemühungen waren vergebens: Die Ex-Freundin wollte nicht zurück zu ihm.


Erst am Donnerstag musste sich das Cloppenburger Jugendgericht mit einem ähnlichen Fall beschäftigen:  Weil er mit Nacktbildern zwei junge Mädchen erpresste, hat das Jugendgericht Cloppenburg einen 20-Jährigen zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung und einer Sexualtherapie verurteilt (den Bericht auf OM online finden sie hier).


Den Feststellungen zufolge erinnerte  sich der 18-Jährige an intime Videos mit sexuellen Handlungen, die einvernehmlich während der Beziehung gemacht wurden. Mit diesen Sexvideos erpresste er nun seine Ex-Freundin: Er werde die Sexvideos veröffentlichen, falls sie nicht zu ihm zurückkehre, drohte er.

Opfer bettelte den Angeklagten an

Nach Überzeugung des Gerichtes hatte die Drohung die junge Frau in Angst und Schrecken versetzt. Sie soll darum gebettelt haben, die Sexvideos nicht zu veröffentlichen. Der Angeklagte ließ aber nicht locker. Dann forderte er, zumindest noch einmal mit der Ex-Freundin Sex  haben zu dürfen. Auch das lehnte die junge Frau ab, obwohl sie Panik hatte, dass der Angeklagte nun sein Vorhaben, die Sexvideos zu veröffentlichen, in die Realität umsetzen könnte.

Am Ende gab der Angeklagte auf. Das hat ihm seine Freiheit gerettet. Denn hätte er die Sexvideos tatsächlich veröffentlicht, hätte ihm wohl eine Jugendstrafe gedroht. Strafmindernd wirkte sich auch aus, dass der 18-Jährige im Verfahren ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte.

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