Erst nötigt er jungen Mädchen Nachtfotos ab, dann erpresst er sie damit: Am Donnerstag hat es dafür juristische Folgen gegeben. Das Cloppenburger Jugendgericht verurteilte den 20-Jährigen aus Cloppenburg wegen sexuellen Missbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung. Im Rahmen der Bewährungsauflagen muss sich der Angeklagte einer Sexualtherapie unterziehen und weiter zur Arbeit gehen.
15-Jährige zu Nacktfoto überredet
Der Angeklagte hatte sich in einem Chatroom angemeldet, der in erster Linie von jungen Mädchen genutzt wird. Um nicht aufzufallen, gab er sich als Gleichaltriger aus: Er sei fünfzehn Jahre alt. Ihm gelang es, Vertrauen aufzubauen. Er „verstand“ die Mädchen anscheinend gut und konnte in schwierigen Lagen Tipps geben. Das schaffte die Basis für den nächsten Schritt. Weil er mit Rat und Tat zur Seite stehe, könne er auch mit einem Nacktfoto belohnt werden, soll er einem 15-jährigen Mädchen erzählt haben.
Die 15-Jährige hatte sich lange geweigert. Der Angeklagte setzte sie aber den Feststellungen zufolge unter psychischen Druck. Schließlich gab die 15-Jährige nach und schickte dem Angeklagten ein Foto. Das war der Beginn einer langen Erpressung. Denn nun drohte der Angeklagte damit, das Foto zu veröffentlichen, sollte er keine weiteren Nacktaufnahmen erhalten. Aus lauter Angst hatte das Mädchen dann weitere Bilder geschickt. Doch irgendwann ging es nicht mehr weiter: Das Mädchen war psychisch am Ende ihrer Kräfte.
Erst Strafanzeige stoppte die Erpressungen
Der Angeklagte wollte es aber dabei nicht belassen. Er machte die Drohungen seiner Erpressung wahr: Er schickte den Freundinnen der 15-Jährigen all die Fotos, die er von ihr erhalten hatte. Das Mädchen schämte sich in Grund und Boden. Dann erpresste der Angeklagte schließlich auch noch die Freundinnen der 15-Jährigen. Erst eine Strafanzeige konnte dem Treiben ein Ende setzen. Im Rahmen einer Durchsuchung wurden bei dem Angeklagten die Chatprotokolle und kinderpornografische Dateien gefunden.