Erneute Verurteilung für früheren Windkraftunternehmer Hendrik Holt
Der frühere Geschäftsführer war bereits 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden und sitzt bereits in Haft.
DPA | 26.10.2023
Der frühere Geschäftsführer war bereits 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden und sitzt bereits in Haft.
DPA | 26.10.2023
Der angeklagte Windpark-Betrüger Hendrik Holt. Foto: dpa/Carstensen
Der frühere Windkraftunternehmer Hendrik Holt ist erneut vom Landgericht Osnabrück wegen Betrugs verurteilt worden. Am Donnerstag habe die zweite Große Wirtschaftsstrafkammer den heute 33 Jahre alten Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Der frühere Geschäftsführer war bereits 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden und sitzt bereits in Haft. Zusammen mit anderen Tätern hatte er Dokumente gefälscht, die den Kunden die Existenz von Windparks in Niedersachsen vorgaukelten. In dem am Donnerstag verhandelten Fall ging es unter anderem um den Vorwurf, Anfang 2019 als Geschäftsführer einer Firma einen Kaufvertrag über Flächen für Windkraftanlagen zu einem Kaufpreis von 5,6 Millionen Euro geschlossen zu haben, ohne jemals die Absicht gehabt zu haben, den Kaufpreis und sämtliche anderen anfallenden Kosten zu zahlen.
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